Private Krankenversicherung Lexikon Teil 6

Überführung bei Tod - Umlageverfahren - Unerwünschtes Risiko - Versicherungspflicht bei Angestellten - Vorvertragliche Anzeigepflicht - Versicherungspflichtgrenze - Versicherungsbeginn - VVG Versicherungsvertragsgesetz - Wahlleistungen - Widerrufsrecht - Wartezeiten - Wartezeitenanrechnung bzw. Wartezeitenerlass / Wartezeiten Erlass - Zahlungsverzug - Zahlungsweise - Zahnstaffel bzw. Zahnbegrenzung

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Überführung bei Tod

Verstirbt ein Versicherter zum Beispiel während einer Urlaubsreise oder einer Geschäftsreise, ist die Überführung in der privaten Krankenversicherung abgesichert. Es gibt hier allerdings Höchstgrenzen, die bei den Versicherungskonzernen unterschiedlich geregelt sind. Es empfiehlt sich, die allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Anbieter zu vergleichen.  | Jetzt vergleichen


Umlageverfahren

Das Umlageverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung sieht vor, dass ein Teil der aktuell eingenommenen Beiträge dazu verwendet wird, Leistungen an die Versichertengemeinschaft auszuzahlen. Das bedeutet, die eingenommenen Beiträge werden direkt wieder an Leistungsberechtigte ausgezahlt. Nur ein geringer Teil des Beitragsaufkommens wird verzinslich angelegt, um die notwendigen Rückstellungen zu bilden.


Unerwünschtes Risiko

Private Krankenversicherungen haben das Recht, Anträge abzulehnen, wenn gesundheitliche Probleme vorliegen oder aus der Krankheitsgeschichte hervorgeht, dass diese zu erwarten sind. Auch chronische Erkrankungen des Versicherten bilden ein unerwünschtes Risiko, dass zur Ablehnung führen kann. | Jetzt vergleichen


Versicherungspflicht bei Angestellten

Jeder Arbeitnehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. Liegt sein Verdienst unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, ist er automatisch gesetzlich krankenversichert. überschreitet der Verdienst diese Grenze, kann der Angestellte wählen zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse oder dem Wechsel zur privaten Krankenversicherung.


Vorvertragliche Anzeigepflicht

Die vorvertragliche Anzeigepflicht verpflichtet den Antragsteller, seine zukünftige Private Krankenversicherung umfassend über alle bereits durchgemachten Krankheiten und Eingriffe, bestehende gesundheitliche Einschränkungen, besondere Risiken in Beruf und Freizeit sowie Rehabilitationsmaßnahmen aufzuklären. | Jetzt vergleichen


Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze beschreibt die Höhe des monatlichen Einkommens, bis zu der ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert bleibt. Für das Jahr 2020 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei einem jährlichen Brutto- Einkommen von 62.550 Euro (5.212,50 Euro monatlich). Wenn der Verdienst diese Grenze überschreitet, kann sowohl eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse wie auch in einer privaten Krankenversicherung gewählt werden.


Versicherungsbeginn

Der Versicherungsbeginn ist der Tag, ab dem die private Krankenversicherung zur Leistung verpflichtet ist. Dies kann der Tag der Antragstellung sein, falls die erste Prämie sofort bezahlt wird. In der Regel wird es jedoch der 1. Tag eines Monats sein, der in der nahen Zukunft liegt. | Jetzt vergleichen


VVG Versicherungsvertragsgesetz

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein Bundesgesetz zur einheitlichen Regelung von Versicherungsverträgen. Der Bereich der privaten Krankenversicherung ist in Teil 3 des VVG zu finden. Eine Abänderung der Vorschriften nach VVG ist unzulässig, auch wenn sie für den Versicherten Vorteile bringen würde.


Wahlleistungen

Wahlleistungen sind Zusatzleistungen in der privaten Krankenversicherung wie zum Beispiel die Chefarztbehandlung oder eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer bei stationärem Aufenthalt. Die Wahlleistungen müssen mit dem Krankenhaus schriftlich vereinbart werden. Wer Wahlleistungen in der PKV abgesichert hat und diese nicht wahrnimmt, hat in der Regel Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. | Jetzt vergleichen


Widerrufsrecht

Generell kann jeder Versicherte innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung einen Widerruf erheben. Dieser Widerruf muss schriftlich erfolgen und nachgewiesen beim Versicherer eingegangen sein. Sollte der Versicherte über die Widerrufsklausel nicht informiert worden sein, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat nach der ersten Beitragszahlung.


Hier sollten allerdings die allgemeinen Versicherungsbedingungen geprüft werden. In der Regel ist die Widerrufsklausel hier enthalten und gilt damit als zugestellt, auch wenn sie im Beratungsgespräch nicht ausdrücklich erwähnt wurde.


Wartezeiten

Bei einem nahtlosen Übergang in die private Krankenversicherung entfällt die ansonsten in der Regel 3 Monate betragende Wartezeit. Die Wartezeit gilt in der Regel für ambulante Behandlungen, Arznei-, Hilfs- und Heilmittel. Unfälle und stationär notwendige akute Behandlungen sind von der Wartezeit in der Regel befreit.


Da sich hier die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Anbieter erheblich voneinander unterscheiden, ist ein Vergleich dringend angeraten. | Jetzt vergleichen


Wartezeiteinanrechnung bzw. Wartezeiterlass

Eine Wartezeitanrechnung erfolgt, wenn der Übergang von der gesetzlichen in die private oder von einer privaten in eine andere private Krankenversicherung erfolgt. Einen Wartezeiterlass kann der Versicherte erreichen, indem er einer ärztlichen Untersuchung zustimmt.


Zahlungsverzug

Gerät der Versicherte in Zahlungsverzug, riskiert er, dass die Versicherung die Leistung verweigert. Es empfiehlt sich dringend, bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten eine Vereinbarung mit dem Anbieter zu treffen. In der Regel können Beitragsrückstände in Raten zurückgezahlt werden.  | Jetzt vergleichen


Zahlungsweise

Die Zahlungsweise kann vom Versicherten frei gewählt werden. In der Regel wird der Beitrag monatlich bezahlt. Es besteht aber auch bei einigen Anbietern die Möglichkeit, viertel-, halb- oder jährlich im Voraus zu bezahlen.


Zahnstaffel

Die meisten Anbieter beschränken bzw. staffeln die Leistungspflicht für Zahnersatz oder kieferorthopädische Leistungen für einige Jahre. Von dieser Regelung ausgenommen sind Unfälle, für die kein Höchstsatz gilt. Die Zahnstaffel dient der Beitragsstabilität, in dem sie verhindern soll, dass Kosten für Behandlungen getragen werden müssen, die schon vor Eintritt in die private Krankenversicherung feststanden.


Ein positiver zahnärztlicher Befund kann dazu führen, dass die Zahnstaffel nicht zur Anwendung kommt. Da sich hier die Beschränkungen bei den einzelnen Anbietern deutlich voneinander abheben, erscheint ein Vergleich der Leistungskataloge im Bereich Zahnbehandlung dringend angeraten.


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Wer kann in die Private Krankenversicherung wechseln?

Wann kann ich als Angestellter in die Private Krankenversicherung wechseln?

Wie hoch ist der Zuschuss des Arbeitgebers zur Private Krankenversicherung?

Gibt es in der Privaten Krankenversicherung auch eine Familienversicherung?

Welche wesentlichen Systemunterschiede gibt es zwischen der GKV und PKV?

Ab wann muss ich meine Tochter oder Sohn mit in der PKV versichern?

Ist es zu empfehlen ein Krankentagegeld mit einzuschließen?

Unter welchen umständen habe ich die Möglichkeit zurück in die GKV zu wechseln?

Wann ist ein Tarif mit Selbstbeteiligung sinnvoll?

Welche Vorteile bietet mir die Private Krankenversicherung?

Wie wird der monatliche Beitrag in der PKV berechnet?

Was ist eine Beitragsrückerstattung und wann erhalte ich diese?

Wie funktioniert die Abrechnung im Leistungsfall?

Habe ich mit meiner Privaten Krankenversicherung auch Versicherungsschutz im Ausland?

Was ist der Basistarif und wie hoch ist der monatliche Beitrag?

Zahlt der Arbeitgeber auch einen Zuschuss für Ehepartner und Kinder?

Gibt es Wartezeiten bei einem Wechsel von der GKV in die PKV?

Kann ich mich als Student auch Private Krankenversichern?

Welche Kündigungsfristen muss ich bei einem Wechsel beachten?

Sind die Leistungen in der PKV garantiert?

Warum sind die Gesundheitsfragen im Antrag zur PKV so wichtig?

Werden die Beiträge in der PKV auch steigen?

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