Gesetzliche Krankenversicherung jetzt informieren und vergleichen

Bonusmodell, Leistungsumfang

  • © Robert Kneschke - stock.adobe.com

    Vergleichen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich die Gesetzliche Krankenversicherung

    Mit den neuen Bonusmodellen der gesetzlichen Krankenkassen liegen Sie voll im Trend. Wer sich z.B. nachweislich fit und gesund hält, wird umgehend belohnt. Starten Sie jetzt den Vergleich!


Schützen Sie optimal Ihre Gesundheit, mit den besten Krankenversicherungen im Vergleich!

Etwa 90 Prozent der Bevölkerung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und dadurch umfassend und ausgezeichnet medizinisch versorgt.


Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) sind Pflichtmitglieder in der GKV, wenn das monatliche Bruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, bzw. über der Geringfügigkeitsgenze. Das bedeutet das sie nicht wählen können, ob sie gesetzlich oder privat versichert sein wollen. Als Pflichtmitglied der GKV ist man zudem in der Pflegeversicherung versichert.


Es kann sich in jedem Fall lohnen einen Vergleich der Krankenkassen anzustellen. Zwar sind für die GKV so gut wie alle Leistungen gesetzlich vorgeschrieben, doch manche Krankenkassen erstatten auch noch zusätzliche Kosten. Auch ist der Beitragssatz an das Einkommen des Versicherungsnehmers gebunden, doch 2015 ist eine neue Form der Zusatzbeiträge hinzugekommen. Die Krankenkasse kann den Zusatzbeitrag ganz individuell, an die Person gebunden festlegen und das kann im Jahr einen Unterschied von mehreren Hundert Euro ausmachen.


Nahezu jede GKV bietet Extraleistungen wie Wahltarife oder Bonusprogramme an. Schon allein deshalb lohnt es sich, genauer hinzusehen bevor man sich für eine GKV entscheidet. Denn mit einem richtigen Vergleich von Bonusprogrammen und Wahltarifen der einzelnen Kassen, lässt sich bares Geld sparen.


Wenn Sie wissen möchten, welche GKV für Sie am besten geeignet ist, können Sie das am besten mit einem Krankenkassenvergleich herausfinden.


Eine Krankenversicherung ist dafür da Beschwerden durch Krankheit zu lindern und den Gesundheitszustand zu erhalten und wiederherzustellen oder zu verbessern. Generell sollen alle Versicherungsnehmer den selben Leistungsumfang in Anspruch nehmen dürfen. Die gesetzliche Krankenversicherung gehört zu dem deutschen Sozialversicherungssystem und die Leistungen sind zu ca. 95 % im fünften Buch Sozialgesetzbuch festgelegt.


Die Krankenkassen kommen für Leistungen auf, die medizinisch notwendig sind. Das bedeutet, dass die medizinische Versorgung für den Versicherungsnehmer ausreichend und zudem noch wirtschaftlich ist. Manche Leistungen müssen von der GKV nicht übernommen werden. Doch viele Krankenkassen bieten eben diese Zusatzleistungen an und ein Vergleich über die Tarife und Kosten bietet Ihnen viele Vorteile.


Der Leistungsumfang der GKV unterteilt sich nach dem Sachleistungsprinzip und setzt sich wie folgt zusammen:

-häusliche Pflege. Voraussetzung für die Leistungen der häuslichen Pflege ist zum einen ein ärztliches Attest und zum anderen, dass die notwendigen Pflegemaßnahmen nicht mehr vom Patienten selbst oder einer anderen im Haushalt lebenden Person geleistet werden können.


-medizinische Rehabilitation. Krankenkassen erbringen medizinische Leistungen zur Rehabilitation, wenn ambulante Behandlungen nicht ausreichen und kein anderer Träger dafür zuständig ist.


-Früherkennung und Vorsorgeuntersuchungen. Schwangere und Neugeborene, sowie Kinder und Jugendliche bis zur vollendung des 18. Lebensjahres haben Anspruch auf Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen,um eventuelle Erkrankungen oder Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen.


-Leistungen bei Schwanger- und Mutterschaft. Dabei beinhalten die Leistungen beispielsweise die ärztliche Betreuung, die Versorgung mit Arznei-, und Hilfsmitteln oder auch Mutterschaftsgeld.


-Leistungen bei Krankheit. Die Krankenkassen erbringen Leistungen bei bestehender Krankheit und um Krankheiten zu verhüten oder diese zu verbessern.


-Krankengeld. Das Krankengeld soll den Versicherungsnehmer bei längerer Krankheit finanziell schützen. Es wird von der GKV gezahlt, wenn der Versicherungsnehmer nach einer Krankheit, die länger als 6 Wochen andauert, arbeitsunfähig ist.


Neben den gesetzlichen Leistungen können Sie bei der GKV auch noch Zusatzleistungen erhalten und zwischen verschiedenen Tarifen wählen. Die Art, die Dauer und der Umfang der Leistungen liegen im Ermessen der Krankenkasse und sind in der Krankenkassensatzung festgelegt. Die Zusatzleistungen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse und spielen eine wichtige Rolle im Wettbewerb innerhalb der Krankenkassen.


Die Beiträge für die GKV richten sich nach den Einkünften des Versicherungsnehmers. Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich festgeschrieben und beträgt aktuell 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, liegt der ermäßigte Beitragsatz bei 14,0 Prozent. Den Beitragssatz teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, so muss der Versicherte die Hälfte des Beitrages zahlen und die Kosten für eventuelle Zusatzleistungen.


Jedes volljährige Mitglied hat das Recht seine gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, hierbei muss aber die Kündigungsfrist eingehalten werden. Um einen Wechsel der GKV durchzuführen, muss die Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende eingehalten werden. Dies ist möglich, sofern die Mitgliedschaft in der alten Krankenkasse bereits 18 Monate bestand. Erhebt Ihre GKV einen Zusatzbeitrag, so besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der ersten Fälligkeit oder der ersten erhöhten Fälligkeit des Zusatzbeitrags. Auch mit einer Vorerkrankung ist es möglich die GKV zu wechseln, da die gesetzlichen Krankenkassen keine Gesundheitsprüfung verlangen dürfen.


Aus diesen Gründen ist es ratsam, durch einen GKV Vergleich, die gesetzlichen Krankenversicherungen mit einander zu Vergleichen. Der GKV Vergleich hilft Ihnen dabei die gesetzliche Krankenversicherung zu finden, die vom Leistungsumfang zu einem passt und keinen Zusatzbeitrag erheben muss.



Krankenzusatzversicherung vergleichen