Private Krankenversicherung Lexikon Teil 4

Private Krankenversicherungen - Mehrbettzimmer - Mutterschaftsgeld - Mahnverfahren - Mitversicherung von Neugeborenen - Musterbedingungen - Nachtrag - Ombudsmann - Obliegenheiten - Ordentliche Kündigung - Pflegebedürftigkeit - Psychotherapie - Pflegepflichtversicherung

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Mehrbettzimmer

Bei stationären Aufenthalten ist die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer Standard und gehört auch in der privaten Krankenversicherung zur Regelleistung. Hat der Versicherte die Unterbringungsart Ein- oder Zweibettzimmer vertraglich festgelegt und muss trotzdem mit der Unterbringung in einem Mehrbettzimmer vorlieb nehmen, erhält er als Ausgleich teilweise sogar ein zusätzliches Krankenhaustagegeld.  | Jetzt vergleichen


Mutterschaftsgeld

Frauen die im Angestelltenverhältnis arbeiten, fallen unter das Mutterschutzgesetz und erhalten für bestimmte Zeiträume Mutterschaftsgeld. Dies setzt sich zusammen aus der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und einem täglichen Zuschuss durch die Krankenkasse.


Privatversicherte Angestellte haben ebenfalls Anspruch auf das Mutterschaftsgeld, aber der Zuschuss durch die Krankenkasse entfällt. Die Anbieter privater Krankenversicherungen zahlen einen einmaligen Zuschuss, der in der Regel 210 Euro beträgt. Ein Leistungsvergleich der Anbieter in diesem Punkt ist angeraten.


Mahnverfahren

Wer eine private Krankenversicherung abschließt, hat Anspruch darauf, dass der Versicherer im Krankheitsfall seine vollen Leistungen erbringt. Allerdings ist der Versicherte ebenso verpflichtet, die monatlichen Beiträge pünktlich zu bezahlen. Gerät er in Zahlungsrückstand, wird die PKV mahnen. Der Versicherte sollte sich darüber klar sein, dass die Nichtzahlung der Prämie den Versicherer von der Leistungspflicht befreit.


Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten sollte der Versicherte mit der Gesellschaft Kontakt aufnehmen. In der Regel wird eine Vereinbarung über eine Ratenzahlung des Rückstandes getroffen werden können.  | Jetzt vergleichen


Mitversicherung von Neugeborenen Kindern

Grundsätzlich können Neugeborene Kinder in der privaten Krankenversicherung mitversichert werden. Ohne Gesundheitsprüfung wird das Neugeborene aufgenommen unter der Voraussetzung, dass die Anmeldung rechtzeitig an den Versicherer geht.


Die Fristen sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich, in der Regel betragen diese zwischen 2-6 Monate. Wird das Kind im Zuge der so genannten Nachversicherung bei einem bereits privat versicherten Elternteil angemeldet, dürfen die Leistungen nicht höher sein, als bei dem Elternteil.


Musterbedingungen

Musterbedingungen sind die Grundlage jedes Versicherungsvertrages. Im Bereich der Privaten Krankenversicherung regeln diese Musterbedingungen das minimale Leistungsspektrum und sind Bestandteil der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.  | Jetzt vergleichen


Nachtrag

Mit einem Nachtrag dokumentiert die private Krankenversicherung Änderungen am bestehenden Vertrag. Dies kann zum Beispiel eine Beitragserhöhung oder auch eine Veränderung im Leistungsspektrum des Anbieters sein. Der Nachtrag ist Vertragsbestandteil.


Ombudsmann

Der Ombudsmann dient als Schlichtungsstelle bei Meinungsverschiedenheiten zwischen der privaten Krankenversicherung und ihren Versicherten. Er soll, streng im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, dazu beitragen, Streitigkeiten außergerichtlich beilegen zu können.  | Jetzt vergleichen


Obliegenheiten

Die Obliegenheiten regeln die Verpflichtungen, die ein Versicherter eingeht, wenn er eine private Krankenversicherung abschließt. Dazu gehört unter anderem, dass er darum bemüht ist, Schäden zu vermeiden. Außerdem ist hier die Verpflichtung zur Meldung von leistungspflichtigen Erkrankungen geregelt. Zu den Obliegenheiten gehört es auch, eine Schwangerschaft unverzüglich anzuzeigen.


Ordentliche Kündigung

Unter einer ordentlichen Kündigung versteht man eine Beendigung des Versicherungsvertrages zum regulären Ablauf. Das heißt, es liegen keine außerordentlichen Gründe vor. Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung beträgt in der Regel drei Monate und muss keine Begründung enthalten. Sie ist sowohl für den gesamten Vertrag als auch für einzelne Tarifbereiche möglich. | Jetzt vergleichen


Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person aus gesundheitlichen oder psychischen Gründen für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, gewöhnliche und wiederkehrende Verrichtungen des persönlichen Lebens ohne Hilfe auszuführen.


Eine Pflegepflichtversicherung ist in jeder privaten Krankenversicherung enthalten. Die Leistungen sind hier jedoch, wie auch bei der gesetzlichen Pflegeversicherung, begrenzt. Die Einbeziehung einer Pflegezusatzversicherung ist deshalb angezeigt.Jetzt vergleichen


Psychotherapie

Die Psychotherapie kann eine wichtige Maßnahme zur Wiederherstellung der Gesundheit eines Versicherten sein. Deshalb ist es ausgesprochen notwendig, bereits im Vorfeld abzuklären, welche Leistungen die private Krankenversicherung im Bereich Psychotherapie übernimmt.


Bei den meisten Gesellschaften wird in den Basistarifen eine solche Leistung nicht oder nur unzureichend abgedeckt. Erst bei den leistungsstarken und deshalb auch kostenintensiveren Tarifen ist eine unbegrenzte Übernahme von psychotherapeutischen Behandlungseinheiten vorgesehen. | Jetzt vergleichen


Pflegepflichtversicherung

Seit Januar 1995 besteht die gesetzliche Pflegepflichtversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Für privat Krankenversicherte gilt dies ebenfalls, sie müssen auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung der gesetzlichen versicherten Krankenkasse liegt seit 2017 bei 2,55 Prozent des Bruttogehalts. Davon trägt der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten. Kinderlose Versicherungsnehmer zahlen zusätzlich 0,25 Prozent. Bei der privaten Pflegeversicherung hingegen, sind die Beiträge einkommensunabhängig. Sie werden nach Alter und Lebenssituation des Versicherten berechnet.


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FAQ
Private Krankenversicherung

Wer kann in die Private Krankenversicherung wechseln?

Wann kann ich als Angestellter in die Private Krankenversicherung wechseln?

Wie hoch ist der Zuschuss des Arbeitgebers zur Private Krankenversicherung?

Gibt es in der Privaten Krankenversicherung auch eine Familienversicherung?

Welche wesentlichen Systemunterschiede gibt es zwischen der GKV und PKV?

Ab wann muss ich meine Tochter oder Sohn mit in der PKV versichern?

Ist es zu empfehlen ein Krankentagegeld mit einzuschließen?

Unter welchen umständen habe ich die Möglichkeit zurück in die GKV zu wechseln?

Wann ist ein Tarif mit Selbstbeteiligung sinnvoll?

Welche Vorteile bietet mir die Private Krankenversicherung?

Wie wird der monatliche Beitrag in der PKV berechnet?

Was ist eine Beitragsrückerstattung und wann erhalte ich diese?

Wie funktioniert die Abrechnung im Leistungsfall?

Habe ich mit meiner Privaten Krankenversicherung auch Versicherungsschutz im Ausland?

Was ist der Basistarif und wie hoch ist der monatliche Beitrag?

Zahlt der Arbeitgeber auch einen Zuschuss für Ehepartner und Kinder?

Gibt es Wartezeiten bei einem Wechsel von der GKV in die PKV?

Kann ich mich als Student auch Private Krankenversichern?

Welche Kündigungsfristen muss ich bei einem Wechsel beachten?

Sind die Leistungen in der PKV garantiert?

Warum sind die Gesundheitsfragen im Antrag zur PKV so wichtig?

Werden die Beiträge in der PKV auch steigen?

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