
Krankenversicherung
Krankenversicherung vergleichen − Krankenversicherung Vergleich
In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Jeder Bürger muss sich entweder in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), oder in einer Privaten Krankenversicherung (PKV) versichern.
Die Mitglieder der GKV können freiwillig zusätzlich Risiken über Krankenzusatzversicherungen, oder Zahnzusatzversicherungen abschließen. Für Reisen in andere Länder sollten die Kassenpatienten unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
Private Krankenversicherung
Alle Arbeitnehmer und Angestellten, die mit ihrem Jahresbruttoverdienst kontinuierlich die letzten drei Jahre über der JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze, (2010 beträgt sie 49.950€) sind Freiwillig in der GKV Krankenversichert und haben das Recht in eine Private Krankenversicherung zu wechseln. Selbstständige und Freiberufler haben die Möglichkeit ohne die drei Jahres Regelung in die PKV zu wechseln.
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Krankenzusatzversicherung
Wer als Kassenpatient seine Basisversorgung mit zusätzlichen Leistungen verbessern möchte, oder auch bestimmte Zuzahlungen verringern will, der kann freiwillig eine Krankenzusatzversicherung abschließen und sich damit eine ähnlich hohe Absicherung wie ein Privatpatient sichern.
Der Versicherungsbeitrag wird nach den gleichen Kriterien (Eintrittsalter, Geschlecht, gewünschte Leistungen, gesundheitliche Probleme) wie bei jeder anderen PKV erhoben.
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GKV
In der Gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen versichert, die im Sozialgesetzbuch V vom Gesetzgeber festgelegt sind.
Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem Bruttoeinkommen und ist bei der so genannten Beitragsbemessungsgrenze (2010 sind das 45.000 €) gedeckelt. Der Beitragssatz ist bei allen GKV gleich, wobei die Kassen darüber hinaus Zusatzbeiträge erheben können.
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Zahnzusatzversicherung
Der Leistungskatalog der GKV beinhaltet bei der Zahnversorgung nur Grundsicherung, entsprechend des Sozialgesetzbuches V, mit oft sehr hohen Zuzahlungen. Hochwertiger Zahnersatz, wie Implantate, oder Keramikkronen, der eigentlich für viele Bürger im höherem Alter notwendig ist, muss bis auf den geringen Festzuschuss generell selbst bezahlt werden, oder es besteht eine Zahnzusatzversicherung, die die Kosten übernimmt.
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Auslandskrankenversicherung
Alle Kassenpatienten sollten, auch wenn mit den entsprechenden Ländern ein Sozialabkommen besteht, bei Auslandsreisen eine Auslandskrankenversicherung besitzen. Sie kostet wenig und im Schadensfall ist der Versicherungsnehmer bis hin zum Krankenrücktransport auch im Ausland gut abgesichert.
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