Riester Rente Häufig gestellte Fragen

Riester Rente vorteile - Kinderzulage - Todesfall vor Rentenbeginn - Auszahlungen - Riester Rente Kündigen - wechseln - Zulagen vom Staat - Steuervorteile

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Welche Vorteile bietet mir die Riester Rente?

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sie bietet neben staatlichen Zulagen, die sich aus der Grundzulage sowie der Kinderzulage zusammensetzen, auch steuerliche Vergünstigungen. So sind die Beiträge zur Riester Rente steuerlich als Sonderausgaben absetzbar, wodurch die Steuerlast gesenkt werden kann.


Die Beiträge, die in einen Riester Vertrag investiert wurden, sind sicher vor Pfändung und Insolvenz, zudem werden sie nicht bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II (Harz IV) herangezogen. Somit wird erreicht, dass die staatlichen Zulagen auch tatsächlich in die Altersvorsorge fließen und im Alter als lebenslange, monatliche Rente zur Verfügung stehen.


Letztlich sind die Beiträge, die in einen Riester-Vertrag investiert wurden, sowie die staatlichen Zulagen, die jährlich überwiesen werden, vollständig geschützt. | Jetzt vergleichen


Wird die Kinderzulage einmal oder doppelt gezahlt?

Eltern, die einen Riester Vertrag abschließen und zum förderberechtigten Personenkreis gehören, erhalten neben der Grundzulage auch die Kinderzulage. Seit dem Jahr 2008 beträgt die Höhe der Kinderzulage für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro, sofern die Eltern mindestens vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens inkl. Zulagen in den Vertrag investieren. Für Eltern, deren Kinder erst ab 2008 geboren wurden, wurde die Förderung auf jährlich 300 Euro erhöht.


Die Kinderzulage wird dabei für jedes Kind bezahlt, für das die Eltern noch Kindergeld beziehen und maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Dabei erhält jedoch nur ein Elternteil die Kinderzulage, in der Regel die Mutter. Soll hingegen der Vater die Kinderzulage nutzen, kann dies vertraglich vereinbart werden. | Jetzt vergleichen


Ehemann selbständig, Frau angestellt. Riestervertrag möglich?

Die Riesterförderung wurde vornehmlich für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer entwickelt, um das sinkende Rentenniveau auszugleichen. Mit Hilfe der Riester-Förderung soll dabei die Bereitschaft für eine private Vorsorge erhöht werden.


Um die Riester-Zulagen erhalten zu können, müssen Anleger demnach zum förderberechtigten Personenkreis gehören. Neben den Arbeitnehmern sind dies auch in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig Versicherte, Rentner, Auszubildende und Beamte. Selbständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können die Riester-Förderung somit nicht nutzen.


Es gibt jedoch eine Ausnahme. Bei Ehepaaren, bei denen ein Partner selbständig, der andere Partner hingegen als Arbeitnehmer beschäftigt ist, besteht auch für den Selbständigen eine Möglichkeit, die Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen. Schließt der Arbeitnehmer einen Riester Vertrag ab, kann der Selbständige ebenfalls einen Riester-Vertrag nutzen. | Jetzt vergleichen


Was passiert, wenn der Versicherte kurz nach Auszahlung stirbt?

Die Riester-Rente soll Vertragsinhabern eine lebenslange Rente bieten, die die entstehende Rentenlücke vom bisherigen Arbeitseinkommen zur Rentenzahlung ausgleichen kann. Verstirbt der Versicherte kurz nach dem Eintritt ins Rentenalter, ist das Kapital der Riester-Rente verloren, die Erben erhalten keine Leistungen mehr, denn Riester Verträge sind nicht vererbbar.


Lediglich dann, wenn der Vertragsinhaber eine Rentenversicherung mit Rentengarantiezeit oder Beitragsrückgewähr abgeschlossen hat. Die Auszahlung erfolgt dabei an den Hinterbliebenen Ehepartner bzw. die kindergeldberechtigten Kinder. Erfolgt die Auszahlung an Sonstige, werden die zuvor gezahlten Zulagen und Steuervorteile vom vorhandenen Kapital abgezogen. | Jetzt vergleichen


Todesfall vor Rentenbeginn

Verstirbt der Vertragsinhaber vor dem Beginn der Rentenzahlung, besteht für Ehepartner die Möglichkeit, den Vertrag zu übernehmen und somit die Altersvorsorge zu nutzen und die Riester-Förderung zu erhalten. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn der Ehepartner ebenfalls zum förderberechtigten Personenkreis gehört.


Sofern der Ehepartner bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann das Guthaben des verstorbenen Ehepartners auch in den eigenen Vertrag übernommen werden, wodurch das angesparte Kapital und somit auch die spätere Rente erhöht werden kann.


Sofern der Riester-Vertrag nicht vom Ehepartner übernommen werden kann, wird das vorhandene Guthaben zuzüglich der verdienten Zinsen bzw. der erzielten Rendite von Investmentfonds an die Erben ausgezahlt. In diesem Fall müssen die erhaltenen Zulagen, die jährlich auf den Riester-Vertrag überwiesen wurden, an den Staat zurückgezahlt werden.


Kinder des Verstorbenen, die noch kindergeldberechtigt sind, können das Guthaben aus dem Riester-Vertrag auch in eine Waisenrente umwandeln. | Jetzt vergleichen


Wann sind Auszahlungen möglich?

Ziel der Entwicklung der Riester-Rente ist es, die zu erwartende Rentenlücke im Alter durch private Sparmaßnahmen zu verringern. Daher sind Auszahlungen aus dem Vertrag erst bei Eintritt ins Rentenalter möglich, und zwar als monatliche, lebenslange Rente. Zum Rentenbeginn ist es dabei möglich, einen Einmalbetrag von bis zu 30% des Guthabens zu entnehmen. Das übrige Kapital muss als Rente ausgezahlt werden.


Frühestens können Auszahlungen dabei mit Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen. In den meisten Fällen werden Renten jedoch erst zwischen dem 65.-67. Lebensjahr fällig, abhängig vom jeweiligen Alter des Vertragsinhabers. | Jetzt vergleichen


Kann ich die Riester Rente kündigen?

Ein Riester Vertrag ist eine freiwillige Anlageform und kann daher nach einem Abschluss auch jederzeit wieder gekündigt werden. Je nach Anlageform sind dabei Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten zu beachteten.


Die Kündigung eines Riester-Vertrages ist nicht mit dem Ziel der Riester-Rente, dem Aufbau einer privaten Altersvorsorge, zu vereinbaren. Daher ist es unter Umständen sinnvoller, den Riester-Vertrag ruhen zu lassen und ihn nach Ablauf einer gewissen Frist wieder aufzunehmen. Wer mit seinem Riester-Vertrag nicht mehr zufrieden ist, kann diesen auch von einem anderen Anbieter übernehmen lassen.


Anleger, die sich dennoch für eine vorzeitige Kündigung des Riester-Vertrages entscheiden, müssen ihre bereits erhaltenen Zulagen und die Steuerförderung zurückzahlen, denn diese sollte in die Altersvorsorge investiert werden. Bei einer Beitragsfreistellung des Vertrages oder der Umschreibung auf andere Anbieter hingegen, kann die Förderung bestehen bleiben. | Jetzt vergleichen


Kann ich mit meinen Riestervertrag zu einem anderen Anbieter wechseln?

Anbieter für die Riester-Rente gibt es mittlerweile zahlreich. Auch können Anleger heute aus fünf verschiedenen Anlageformen (Banksparplan, Fondssparplan, klassische und fondsgebundene Rentenversicherung sowie Riester geförderte Bausparverträge) mit unterschiedlichen Renditen wählen.


Anleger, die einen besseren Riester-Vertrag bei einem anderen Anbieter gefunden haben, können selbstverständlich zu diesem wechseln, und zwar ohne Verlust der bereits erhaltenen staatlichen Zulagen. Hierzu sind lediglich die Kündigung des Altvertrages, sowie der Abschluss eines Neuvertrages nötig. Bei Ablauf der Kündigungsfrist wird dann das jeweils vorhandene Guthaben inklusive der Zinsen oder der Überschussanteile an den neuen Anbieter übertragen.


Zu beachten ist dabei, dass der Wechsel eines Riestervertrages in der Regel mit Kosten verbunden ist, die bis zu 150 Euro betragen können. | Jetzt vergleichen


Wie hoch sind die Zulagen vom Staat?

Der große Vorteil der Riester-Rente ist neben den Steuervorteilen die jährliche Auszahlung der Zulagen, die direkt in den Riester-Vertrag investiert werden. Dabei teilen sich die Zulagen in eine Grundzulage und eine Kinderzulage.


Die Grundzulage von 175 Euro wird jährlich jeder förderberechtigten Person gewährt, die einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat und mindestens vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag einzahlt, abzüglich der Zulage. Daneben kann von Eltern weiterhin die Kinderzulage in Höhe von 185 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind bezogen werden. Die Kinderzulage wird dabei jedoch nur einmal pro Kind ausgezahlt. Für Kinder, die erst ab 2008 geboren wurden, erhalten Eltern sogar 300 Euro Förderung pro Jahr.


Um auch junge Menschen vom Abschluss der Riester-Rente zu überzeugen, hat die Bundesrepublik einen Berufseinsteiger-Bonus entwickelt. Dieser kann genutzt werden, wenn der Riester-Vertrag vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen wird. Der Berufseinsteigerbonus liegt derzeit bei 200 Euro, der jedoch nur einmalig gezahlt wird. | Jetzt vergleichen


Gibt es Steuervorteile bei der Riesterrente?

Zu der Förderung, die für Riester-Verträge gewährt wird, gehören neben den staatlichen Zulagen auch Steuervorteile. Anleger haben dabei die Möglichkeit, die eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben im Rahmen ihrer privaten Steuererklärung anzugeben und so ihre Steuerlast zu senken. Mitunter können so Steuererstattungen erzielt werden.


Der maximale Betrag, der dabei als Sonderausgaben angesetzt werden kann, beträgt seit dem Jahr 2008 jährlich 2.100 Euro pro förderberechtigter Person. | Jetzt vergleichen



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