Reiseversicherung Häufig gestellte Fragen

Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reisekrankenversicherung und Reisegepäckversicherung

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Reiseversicherungen können als Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Reisekranken-, oder Reisegepäckversicherung abgeschlossen werden. Es gibt bei einigen Anbietern auch Versicherungspakete, die aus mehreren dieser Bausteinen bestehen.


Wenn Sie aus unvorhersehbaren, schwerwiegenden Gründen eine bereits bezahlte Reise nicht antreten können, springt die Reiserücktrittsversicherung ein. Beispiele hierfür sind schwerwiegende Erkrankungen, Schaden am Eigentum oder eine unerwartete Impfunverträglichkeit.


Wenn Sie die Reise bereits angetreten haben und diese vorzeitig abbrechen oder auch ungeplant verlängern müssen, ist Ihnen mit einer Reiseabbruchversicherung geholfen. Auch in diesem Fall muss ein unerwarteter und gravierender Grund vorliegen, wie etwa ein Todesfall in der Familie.


Sollten Sie auf Ihrer Reise zum Arzt müssen, sind Sie mit einer Reisekrankenversicherung optimal vor hohen Arztrechnungen geschützt. Die deutschen Krankenversicherungen kommen für ärztliche Behandlungen im Ausland entweder gar nicht oder nur zum Teil auf.


Eine Reisegepäckversicherung kommt für den finanziellen Schaden auf, wenn Ihr Gepäck während des Reiseaufenthaltes beschädigt oder zerstört wird, aber auch wenn es bei der An- oder Abreise abhanden kommt.


Beim Abschluss einer Reiseversicherung können Sie wählen, ob Sie nur einen einmaligen Versicherungsschutz für eine bestimmte Reise benötigen oder eine Jahresversicherung möchten, die sich bereits ab der zweiten Reise innerhalb eines Jahres lohnt. | Jetzt vergleichen


Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

In welchem Fall eine Reiserücktrittsversicherung zahlt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Die einzelnen Versicherungen haben ganz unterschiedliche Bedingungen. Jedoch zahlt eine Reiserücktrittsversicherung im Normalfall immer dann, wenn triftige Gründe vorliegen, eine bereits gebuchte Reise nicht anzutreten. Zu diesen Gründen zählen unter anderem eine Schwangerschaft, ein Unfall, Tod oder eine unerwartete schwere Erkrankung.


Auch der Verlust des Arbeitsplatzes durch eine unerwartete Kündigung oder die Beschädigung des Eigentums durch Brand oder Naturgewalten zählt bei den meisten Versicherungen zu den wichtigen Gründen. Der Antritt der Reise wird bei oben genannten Gründen als nicht mehr zumutbar angesehen. Ein einfacher Schnupfen beispielsweise ist kein triftiger Grund, eine Reise abzusagen. | Jetzt vergleichen


Wann zahlt die Reisegepäckversicherung?

Die Reisegepäckversicherung haftet für mitgeführtes Gepäck. Kommt dieses nicht am selben Tag wie der Urlauber am Zielort an, werden notwendig werdende Ersatzkäufe bis zu einer Höhe von meist 10 Prozent durch die Reisegepäckversicherung bezahlt. Davon kann man sich für die ersten Tage Kleidung kaufen und die Urlaubskasse wird nicht belastet.


Tauchen die Koffer jedoch gar nicht mehr auf, erhält der Versicherte den Betrag erstattet, der in dem Vertrag als Versicherungssumme vereinbart wurde. Die Versicherungssumme sollte daher immer so hoch gewählt werden, dass sie in etwa dem Wert des Reisegepäcks entspricht. | Jetzt vergleichen


Gibt es eine Altersbegrenzung beim Abschluss einer Reiseversicherung?

Reiserücktrittsversicherungen können in jedem Alter abgeschlossen werden. Jedoch gibt es durchaus eine Altersbegrenzung. Diese liegt bei 65 Jahren (bei manchen Versicherungen auch 69- 70 Jahre). Wer älter ist, zahlt in der Regel einen höheren Beitrag. Kinder sind teilweise bis zum 21. Lebensjahr bei Reiserücktrittsversicherungen kostenlos mitversichert. Dabei gibt es von Versicherer zu Versicherer Unterschiede, welche im Vorfeld verglichen werden sollten. | Jetzt vergleichen


Wann muss ich die Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Bei einer Reiserücktrittsversicherung empfiehlt es sich diese frühzeitig abzuschließen. Spätestens aber 30 Tage vor Reiseantritt. Bei sehr kurzfristigen Buchungen sollte man sich umgehend um eine Reiserücktrittsversicherung kümmern, ein bis drei Tage nach einer Last- Minute- Buchung muss die Police abgeschlossen werden. Bei einer Buchung ab 14 Tagen vor Reiseantritt ist der Abschluss ausschließlich am Tag der Buchung möglich. Einige Anbieter haben auch abweichende Fristen. Die Reiseabbruchversicherung hingegen, können Sie noch sehr kurzfristig vor Reisebeginn abschließen. Das selbe gilt auch für die Reisekrankenversicherung und die Reisegepäckversicherung. | Jetzt vergleichen


Wann kann man einen Familientarif abschließen?

Je nach Versicherungsanbieter werden zum Teil schon Lebenspartner als Familie angesehen. Manche wiederum akzeptieren nur Eheleute bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften mit Kindern. Bei anderen Reiseversicherern kann man Familientarife auch ohne Kinder abschließen. Kinder die mitversichert werden, können dies meist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. | Jetzt vergleichen


Ab wann ist es sinnvoll eine Jahresversicherung abzuschließen?

Bereits ab zwei Reisen im Jahr lohnt sich eine Reiseversicherung für ein Jahr und bietet eine günstige Alternative zum Einzelabschluss. Dabei spielen auch die Kosten der Reise ein Rolle, denn je nach Anbieter, ist bei einem Reisepreis von mehreren tausend Euro eine Reiseversicherung für ein Jahr preiswerter als eine einzelne Versicherung. Eine Jahres-Reiseversicherung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, daher ist es wichtig fristgerecht vor Ablauf zu kündigen.  | Jetzt vergleichen


Bei welchen Reiseversicherungen gibt es einen Selbstbehalt?

Sowohl bei der Reisekrankenversicherung, als auch bei der Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und Reisegepäckversicherung gibt es die Möglichkeit, diese mit oder ohne Selbstbehalt zu wählen. Entscheiden Sie sich dafür, können sich die Prämien für die Versicherungen reduzieren.


Wenn Sie dann die jeweilige Police nicht in Anspruch nehmen, zahlt sich der Selbstbehalt besonders aus. Wird vertraglich ein Selbstbehalt vereinbart und trifft ein Schadensfall ein, zahlen die Versicherungen nur für die Kosten oberhalb der Selbstbeteiligung.  | Jetzt vergleichen


Unter welchen Umständen haftet eine Reiseversicherung nicht für beschädigte oder gestohlene Wertsachen?

Üblicherweise trägt bei beschädigten oder gestohlenen Wertsachen eine Reiseversicherung die Kosten. In manchen Fällen kann es aber auch vorkommen, dass die Versicherung die Kosten nicht übernehmen will, weil grob fahrlässig gehandelt wurde. Als Versicherungsnehmer müssen Sie stets auf Ihr Gepäck achten und nicht unbeaufsichtigt lassen. Wenn Sie den Nachweis erbringen, dass die Beschädigung oder der Verlust nicht durch Ihr Verschulden entstanden ist, werden Ihnen die Kosten erstattet. Ein Vergleich der Versicherungsgesellschaften, kann Ihnen zeigen, wie die Leistungsausschlüsse im einzelnen aussehen.  | Jetzt vergleichen