Hausratversicherung - Häufig gestellte Fragen

Hausratversicherung - Leistungsumfang, Leistung - Unterversicherungsverzicht - Schäden - Hausrat - Zusatzleistungen - grobe Fahrlässigkeit - sinnvoll - kündigen

  • © Gina Sanders - stock.adobe.com
  • © diego cervo - stock.adobe.com

Leistungsumfang der Hausratversicherung ( Kernleistungen)?

Generell werden in der Hausratversicherung Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Einbruchsdiebstahl, Vandalismus, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel ersetzt. Viele Policen schließen auch Überspannungsschäden durch Blitz mit ein.


Wird der Hausrat durch solch ein Ereignis beschädigt, übernimmt eine Hausratversicherung die Reparaturkosten bzw. zahlt den Wiederbeschaffungswert. Wertsachen sind in der Regel nur bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme mitversichert. Für Bargeld gilt häufig eine eigene Höchstgrenze.


Bei der Hausratversicherung gibt es außerdem noch einen Außenversicherungsschutz. Das bedeutet, dass Ihr Hausrat auch auf einer Reise, für einen Zeitraum von drei Monaten, weltweit mitversichert ist. So ist Ihr Hausrat geschützt, sollte beispielsweise in Ihr Hotelzimmer eingebrochen werden oder es im Ferienhaus zu einem Brand kommen.  | Jetzt vergleichen


Was heißt Unterversicherungsverzicht?

Wenn ein Unterversicherungsverzicht gewährt wird, verzichtet der Versicherer auf die Anrechnung und Prüfung einer möglichen Unterversicherung. Schäden werden bis zur vereinbarten Versicherungssumme voll ausgezahlt. Als unterversichert gilt man, wenn der tatsächliche Wert des Hausrats höher ausfällt als die vereinbarte Versicherungssumme. Sollte es zu einem Schadensfall kommen, haben Sie als Versicherungsnehmer nur einen Anspruch auf anteilige Entschädigung.


Um einen Unterversicherungsverzicht zu erreichen, sollten pro Quadratmeter Wohnfläche ca. 650 Euro als Versicherungssummer veranschlagt werden. Die Wohnfläche berechnet sich aus der Grundfläche aller Räume des versicherten Wohnobjekts.


Dazu gehören auch z. B. Wintergärten und Hobbyräume. Zur Wohnfläche gehören keine Treppen, Balkone, Terrassen, Keller und Speicherräume, wenn diese nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Der Versicherer verzichtet in diesem Fall auf eine Unterversicherung und im Schadensfall nimmt er keinen Abzug vor. | Jetzt vergleichen


Welche Schäden werden von der Hausratversicherung nicht übernommen?

Bei einem Schadensfall müssen Sie als Versicherter nachweisen, dass in dem Moment als der Schaden eingetreten ist, keine grobe Fahrlässigkeit vorlag. In manchen Policen kann diese Zusatzklausel inzwischen zwar mitversichert werden, sollte dies aber nicht der Fall sein, so werden Schäden von der Hausratversicherung nicht übernommen.


Glasbruchschäden, Elementarschäden oder Fahrraddiebstahl müssen ebenso als Zusatzbausteine versichert werden, da sie sonst nicht übernommen werden.


Zudem kommt die Hausratversicherung für folgende Ausschlüsse nicht oder nur gegen eine Zusatzprämie auf:


Gebäudebestandteile (Hausrat der fest mit dem Gebäude verbunden ist)


Trickdiebstahl (Diebstahl ohne Gewaltandrohung)


Inventar von Untermietern


Grundwasserschäden


Eindringen von Regenwasser, Schnee/ Hagel bei geöffneten Fenstern und Türen


Schäden durch Kernenergie


Schäden durch Kriegsgeschehen


Schäden durch Erdbeben


Damit die Hausratversicherung im Schadensfall einspringt, müssen die Pflichten vom Versicherungsnehmer beachtet werden, die vertraglich vereinbart wurden. Im Vorwege können Sie die verschieden Tarife miteinander vergleichen und Zusatzbausteine nach Ihrem persönlichen Bedarf hinzufügen. | Jetzt vergleichen


Welcher Wert wird bei einem Schaden ersetzt?

Ausschlaggebend ist die Deckungssumme, die man in seiner Police abgeschlossen hat. Im Normalfall wird der Neuwert ersetzt. Der Versicherte erhält im Schadensfall von der Hausratversicherung den Wert für einen gleichwertigen (neuen) Gegenstand, sollte dieser zerstört oder entwendet worden sein. Bedarf es bei dem beschädigten Gegenstand nur einer Reparatur, zahlt die Versicherung diese und Leistet für die Wertminderung gegebenenfalls Ersatz.


Wertsachen wie Wertpapiere, Münzsammlungen, Antiquitäten oder Schmuck werden nur anteilig ersetzt. Die Entschädigungsgrenze liegt etwa bei 20 Prozent der Versicherungssumme. Bei Verlust von Bargeld ist eine Haftungs-Obergrenze von 1.000 Euro üblich.  | Jetzt vergleichen


Was zählt zum Hausrat?

Allgemein kann man sagen, dass alles zum Hausrat zählt, was man bei einem Umzug mitnehmen kann, beziehungsweise alle Sachen, die man auf eigene Kosten in das Wohnobjekt eingefügt hat.


Mitversichert sind in der Hausratversicherung Gegenstände, die zur Einrichtung (z. B. Möbel, Bilder) zum Gebrauch (z. B. Kleidung, Haushaltsgeräte) und zum Verbrauch (z. B. Lebensmittel, Heizstoffe) dienen.


Ebenfalls versichert sind Wertsachen wie Schmuck, Kunstgegenstände oder auch wertvolle Teppiche. Die Entschädigungsgrenze liegt üblicherweise bei 20 Prozent, bei Bargeld, Wertpapieren und anderen Anlageprodukten sind deutlich niedrigere Grenzwerte festgelegt. Dabei hat sich bewährt, Wertgegenstände aufzulisten und Fotos zu machen. Haustiere werden von manchem Anbieter sogar auch als Hausrat bzw. Gegenstand angesehen und können bei Unfall, Vergiftung oder Diebstahl durch die Versicherung finanziell abgesichert werden. | Jetzt vergleichen


Zusatzleistungen in der Hausratversicherung?

Zusatzleistungen in der Hausratversicherung decken Elementarschäden wie zum Beispiel Lawinen, Erdrutsche oder Schneedruck ab. Weitere Zusatzbausteine sind die Absicherungen bei einem Fahrraddiebstahl sowie bei Glasbruch.  | Jetzt vergleichen


Ist eine Hausratversicherung wirklich sinnvoll?

Da die meisten Schäden durch Leitungswasser und Brand entstehen, gefolgt von Einbruchsdiebstahl sowie Überspannungsschäden ist eine Hausratversicherung eine der wichtigsten Versicherungen.  | Jetzt vergleichen


Welche Schäden erstattet die Hausratversicherung?

Eine Hausratversicherung erstattet nur die Schäden, die man vertraglich vereinbart hat. In jedem Fall gehören dazu die oben genannten Leistungen im Normalfall. Wurden Zusatzbausteine mitversichert, deckt die Hausratversicherung auch diese Schäden in vereinbarter Höhe ab.  | Jetzt vergleichen


Wann kann ich eine Hausratversicherung kündigen?

Eine Hausratversicherung wird mit einer Laufzeit abgeschlossen. Kurz vor Ablauf der Laufzeit ist die Versicherung kündbar sowie bei einem Schadensfall. | Jetzt vergleichen