Privathaftpflicht Ratgeber

Privathaftpflicht − Versicherungssumme − Personenschäden − Sachschäden − Vermögensschäden − Gefälligkeitsschäden − Forderungsausfallversicherung − Mietschäden − Vorsorge − Schadensanzeige

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Die Versicherungssumme

Um die Haftung des Versicherers zu begrenzen, wird eine sogenannte Versicherungs- oder auch Deckungssumme zwischen dem Antragssteller und dem Versicherer vereinbart. Es werden in der Regel Summen von einer Million bis zu Summen im zweistelligen Millionenbereich vereinbart. Mittlerweile werden sogar von manchen Versicherungsunternehmen Summen mit unbegrenzter Deckung angeboten.


Da die Beitragsdifferenzen für die Versicherungssumme verhältnismäßig gering sind, sollten Antragssteller eine möglichst hohe Versicherungssumme für ihre Privathaftpflicht vereinbaren. Die Verbraucherzentrale empfiehlt hier eine Mindest- Deckungssumme von 5 Millionen Euro. Besonders bei Personen- und Sachschäden ist eine hohe Deckungssumme ratsam, da diese durch die Folgekosten schnell viele Millionen Euro gefordert werden können. Beispielsweise können Reha- Kosten, Schmerzensgeld oder Rentenzahlungen verlangt werden.


Von Personen- und Sachschäden mit unterschiedlich hohen Versicherungssummen, sollte abgesehen werden, besser ist es einen Pauschalbetrag abzuschließen.


Beim Abschluss eines Vertrages sollten jedoch auch die Deckungssummen für Vermögens- und Mietschäden berücksichtigt werden. Sollte die Versicherung für Mietschäden beispielsweise nur 50.000 Euro zahlen, kommt der Versicherte im Falle von Brand- oder Wasserschäden nicht weit.


Letztlich ist die Wahl der richtigen Versicherungssumme abhängig von Ihren persönlichen Sicherheitsbedürfnissen. Mit einem Vergleich wird Ihnen die Suche erleichtert indem die Leistungen und Kosten übersichtlich gegenübergestellt werden. | Jetzt vergleichen


Personenschäden

Im Bereich der privaten Haftpflicht ist der Personenschaden ein ersatzpflichtiger Schaden, der die Gesundheitsschädigung, die Verletzung oder den Tod einer Person zur Folge hat.


Als Verursacher muss man für sämtliche Folgekosten bei Personenschäden aufkommen und das zur Not ein Leben lang. Mit einer Privathaftpflicht sind Sie bei Personenschäden vor sehr hohen Kosten geschützt.


Die Versicherung kommt beispielsweise für die medizinische Betreuung, Krankenhauskosten, Schmerzensgeld oder Rentenzahlungen auf, die durch den Personenschaden verursacht wurden. Auch den Ausgleich bei einem Verdienstausfall oder sogar Umbaumaßnahmen im Falle einer körperlichen Beeinträchtigung des Geschädigten, werden von einer Privathaftpflicht übernommen.


Bei Personenschäden kommt die Privathaftpflicht bis zu der Summe auf, die vertraglich vereinbart wurde. Durch die hohe finanzielle Belastung bei Personenschäden, sollte die Versicherungssumme hier besonders hoch angesetzt werden. Denn sollte im Versicherungsfall die Versicherungssumme nicht ausreichend hoch angesetzt sein, kann das unter Umständen auch einen hohen finanziellen Schaden verursachen. Vergleichen Sie einfach und schnell die Tarife der Privathaftpflicht und informieren Sie sich über die Versicherungssummen bei Personenschäden. | Jetzt vergleichen


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Sachschäden

Ein wichtiger Bestandteil der Privathaftpflicht ist der Schutz im Falle von Sachschäden. Wenn durch Verschulden des Versicherten Sachen oder Gegenstände beschädigt oder gar zerstört werden, bezeichnet man diese Schäden als Sachschäden. Wenn der Versicherte beispielsweise im Porzellanladen eine teure Vase umwirft und diese zu Bruch geht, wird von einem Sachschaden gesprochen.


Die Privathaftpflicht leistet Schadensersatz an den Geschädigten durch die Instandsetzung der defekten Sachen. Wenn ein Gegenstand vernichtet wurde oder ein Totalschaden vorliegt, kommt die Privathaftpflicht meist für den Zeitwert auf.


Eine Privathaftpflicht zahlt hingegen nicht bei Schäden die vorsätzlich herbeigeführt wurden oder bei Gefälligkeitsarbeiten. Weiter zahlt die Versicherung nicht bei Schäden die Ihnen selber oder Angehörigen widerfahren, die im gleichen Haushalt leben oder mitversichert sind.


Auch sollte beachtet werden, dass die Privathaftpflichtversicherung Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen nicht als Sachschäden ansieht. Eine Ausnahme dabei bilden aber Mitsachschäden.


Die verschiedenen Angebote unterscheiden sich teilweise deutlich bezüglich der Deckungssummen. Welche Privathaftpflichtversicherungen leistungsstark aber dennoch günstig sind, können Sie anhand eines Vergleiches erkennen. | Jetzt vergleichen


Vermögensschäden

Vermögensschäden bilden Schäden, die weder mit der Tötung oder der Verletzung einer Person zu tun haben, noch mit einer Beschädigungen, Zerstörung oder Vernichtung von Gegenständen. Sie lassen sich aber aus Schäden herleiten, denen ein Personen- oder Sachschaden zu Grunde liegt. wie zum Beispiel der Verdienstausfall aufgrund der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit einer Person. In diesem Fall spricht man von einem unechten Vermögensschaden. Echte Vermögensschäden findet man größtenteils im Beruflichen Umfeld. Zum Beispiel im Dienstleistungssektor, wo fremde Vermögensinteressen wahrgenommen werden und man beratend und verwaltend für Dritte tätig ist.


Echte Vermögensschäden können jedoch auch im privaten Bereich entstehen. Das eigene Kind ruft bei der Notrufnummer an und löst damit einen Einsatz der Feuerwehr aus, dann müssen Sie die Kosten für den Fehlalarm und die dadurch entstandenen Kosten tragen. Eine gute Privathaftpflicht kommt für solch einen Schaden auf. Generell sind bei einer Privathaftpflicht Vermögensschäden mitversichert, häufig fällt die Deckungssumme aber deutlich niedriger aus als bei Personen- und Sachschäden. Das liegt daran, dass es im privaten Umfeld sehr selten zu echten Vermögensschäden kommt.


Vermögensschäden werden von vielen Privathaftpflichtversicherungen in die Deckungssumme mit aufgenommen. Ist die Deckungssumme nicht pauschal in dem Tarif enthalten, sind Vermögensschäden oftmals begrenzt auf einen geringen Teil der Versicherungssumme. Am Ende kann das zu wenig sein, daher ist ein hohe Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro zu empfehlen. | Jetzt vergleichen


Gefälligkeitsschäden

Alle Schäden an dem Eigentum Dritter, die durch eine Unachtsamkeit während einer unentgeltlichen Hilfeleistung entstehen, sind Gefälligkeitsschäden. Rein rechtlich gesehen, muss bei leichter Fahrlässigkeit der Versicherte nicht haften. Der Geschädigte hat somit keinen Anspruch auf Schadensersatz.


Da also bei derartiger Tätigkeit nur in wenigen Fällen mit einer Ersatzpflicht gerechnet werden muss, sind Gefälligkeitsschäden in vielen Fällen stillschweigender Haftungsverzicht unterstellt, sodass die Haftpflichtversicherung nicht einschreitet.


Doch Gefälligkeitsschäden treten häufig in Zusammenhang mit Freundschaftsdiensten auf. Zum Beispiel helfen Sie einem Freund beim Umzug und beschädigen ein teures Möbelstück, oder Sie passen auf die Wohnung auf, während die Freunde im Urlaub sind und Ihnen passiert in dieser Zeit ein Missgeschick. Dann stellt man sich die unangenehme Frage wer Schuld hat an dem Schaden trägt und für die entstandenen Kosten aufkommt. Bei der Frage darüber, wer für den Schaden haftet, ist schon so manche Freundschaft zerbrochen, auch weil solche Vorgänge häufig vor Gericht landen können. Um solch eine Situation zu vermeiden, sollten Sie bei einem Privathaftpflichtvergleich darauf achten, dass Gefälligkeitsschäden mitversichert sind. Außerdem sollte sich die Versicherung bei freiwilligen Hilfeleistungen nicht auf den stillschweigenden Haftungsverzicht berufen.


Die vereinbarte Deckungssumme für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden deckt nicht automatisch Gefälligkeitsschäden mit ab, deshalb ist es bei Abschluss einer Privathaftpflicht so wichtig darauf zu achten, dass eine Gefälligkeitshaftung vorliegt. Tarife für eine Privathaftpflicht werden von manchen Versicherungen mit und ohne Selbstbehalt angeboten. Dies wiederum bedeutet, dass Sie sich im Schadensfall mit einem vertraglich vereinbarten Betrag an den entstandenen Kosten beteiligen. Beim Ausgleich von Forderungen eines Gefälligkeitsschaden ist ein Selbstbehalt teilweise automatisch festgeschrieben.


In jedem Fall sind Sie gut abgesichert wenn Gefälligkeitsschäden mitversichert sind. Die Privathaftpflicht reguliert den Schaden und schützt Sie so vor viel Ärger und hohen Kosten. | Jetzt vergleichen


Forderungsausfallversicherung

Einen zusätzlichen Baustein der Privathaftpflichtversicherung bildet die so genannte Forderungsausfallversicherung. Oftmals ist sie im Leistungsumfang der Versicherung enthalten oder kann durch eine Mehrprämie von dem Versicherten gewählt werden. Durch die Forderungsausfallversicherung kann zusätzlich die Deckung für den Fall gewährt werden, dass eine dritte Person dem Versicherten einen Sach- oder Personenschaden zufügt, wobei die Schadenersatzforderung nicht erfolgen kann, weil der Schadenverursacher nicht über eine Privathaftpflichtversicherung verfügt und auch kein ausreichendes Privatvermögen besitzt.


Der Leistungsumfang und der Inhalt der Forderungsausfallversicherung richtet sich nach dem Versicherungsumfang der Privathaftpflichtversicherung, die vom Versicherungsnehmen abgeschlossen worden ist. Außerdem deckt die zusätzliche Versicherung Schadenersatzansprüche, die durch das vorsätzliche Handeln des Schädigers entstanden sind. Dementsprechend bietet die Forderungsausfallversicherung höheren Schutz in Schadensfällen und sollte abgeschlossen werden, falls der Versicherte sich mit seiner Privathaftlichtversicherung nicht optimal geschützt fühlt.


Als Voraussetzung für den Schutz durch eine Forderungsausfallversicherung gilt, dass bereits ein rechtsgültiges Schuldanerkenntnis des Schadenverursachers notariell durchgesetzt oder eine rechtliche Anordnung zur Zahlung (Vollstreckungstitel) erwirkt wurde. Zusätzlich muss bei vielen Versicherungsgesellschaften eine Mindestschadenhöhe erreicht werden, damit der Schaden überhaupt übernommen wird.


Wenn eine andere Schadensversicherung, wie zum Beispiel eine Unfallversicherung, oder ein Sozialhilfeträger für den Versicherten eintreten muss, dann leistet die private Haftpflichtversicherung nicht. Sollte dies aber nicht er Fall sein, so leistet die Versicherung im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme. | Jetzt vergleichen


Mietschäden

Im Rahmen der Privathaftpflicht werden Mietschäden oder auch Mietsachschäden grundsätzlich mitversichert. Sie gehört nicht zu den Leistungen, die nur gegen Aufpreis zu bekommen sind. Mietschäden umfassen beispielsweise Schäden an gemieteten Wohnräumen, an weiteren zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und das darin fest verbaute Inventar. Der Schutz einer Privathaftlicht kann mitunter auch für Ferienwohnungen oder Hotelzimmer bestehen.


Objekte und fest verbautes Inventar werden dem Mieter vom Vermieter zur Nutzung überlassen und müssen bei Beschädigung repariert oder ersetzt werden. In diesem Fall handelt es sich um eine Forderung Dritter, für die die private Haftpflichtversicherung aufkommt.


Sollte zusätzlich eine Garage oder andere Objekte auf Außenflächen genutzt werden, sollte im Vorfeld geprüft werden, ob diese Leistungen in der Privathaftlicht enthalten sind.


Bei Beschädigungen an Türen, Wänden, Fußböden, Fenstern oder Bad-und Sanitäreinrichtung übernimmt die Privathaftpflicht je nach Höhe der vereinbarten Versicherungssumme die anfallenden Schadensersatzkosten. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind übliche Verschleiß-und Abnutzungserscheinungen, sowie Schäden an Heizungsanlagen, Elektronikgeräten oder Maschinen. Im Versicherungsumfang einer privaten Haftpflicht sind Glasschäden generell nie mit enthalten, diese können nur durch eine Hausratversicherung abgedeckt werden. | Jetzt vergleichen


Vorsorge

Wenn sich die Lebenssituation des Versicherungsnehmers verändert, muss dieser das dem Versicherungsunternehmen mitteilen. Die Meldung eines neuen Risikos muss vor der nächsten Beitragszahlung geschehen, die Vorsorgeversicherung greift bis zu diesem Zeitpunkt. Zum Beispiel werden zwei Haushalte zusammengeführt, dann muss dies innerhalb eines Monats gemeldet werden. Der Versicherungsschutz für das neue Risiko entfällt rückwirkend ab dessen Entstehung, wenn es nicht rechtzeitig gemeldet wird. Der Versicherungsnehmer muss im Versicherungsfall beweisen, dass das hinzugekommene Risiko nach Abschluss des Versicherungsvertrages und innerhalb der Anzeigefrist entstanden ist. Durch eine Vorsorgeversicherung bleiben Sie somit für neue Risiken versichert, bis die Versicherung darüber informiert wurde und der Beitrag angeglichen wurde. Ähnliche Risiken sollten aber bereits in den Leistungen enthalten sein, denn es kann sonst mit einer Minderung der Versicherungssumme gerechnet werden.


Ist die Versicherungsgesellschaft über zusätzliche Risiken informiert, wird der neue Beitrag berechnet. Sollte es zu keiner Einigung zwischen Versicherung und Versichertem bezüglich des neuen Beitrages kommen, kann die Vorsorgeversicherung im Nachhinein noch verweigert werden. | Jetzt vergleichen


Schadensanzeige

Einen Schaden der durch die Privathaftlicht abgedeckt ist, sollte man als erstes mit einem Foto dokumentieren. Bei den meisten Schadensfällen handelt es sich erfreulicher Weise um Gegenstände. Diese sollten Sie nach Möglichkeit erst nach der Schadensabwicklung entsorgen, da sie unter Umständen begutachtet werden müssen.


Bevor der Schadensfall nicht von der Versicherung geprüft wurde, sollten Sie von einem Schuldeingeständnis oder Geldzahlungen an den Geschädigten absehen. Erst nach einer Prüfung wird von der Versicherungsgesellschaft entschieden ob die Schadensersatzansprüche berechtigt sind oder nicht. Wenn bereits Zahlungen von Ihrer Seite aus geflossen sind, kann sich die Versicherung im schlimmsten Falle weigern im Nachhinein die Kosten zu übernehmen.


Nach Eintreten eines Schadens muss dieser umgehend dem Versicherer gemeldet werden, spätestens jedoch nach einer Woche, da Sie andernfalls die Leistungen der Privathaftpflicht nicht in Anspruch nehmen können.


Die Versicherungsgesellschaft wird Ihnen ein Formular zusenden, welches in Form eines Fragebogens die wichtigsten Informationen zusammenträgt. Die Angaben für die Schadensanzeige müssen dabei immer der Wahrheit entsprechen. Wenn Sie Fotos gemacht haben, legen Sie diese dem Schadensmeldung-Formular bei. Wenn Forderungen oder sogar Klagen wegen des Schadens von der Gegenseite an Sie herangetragen werden, sollten diese umgehend an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet werden. Diese wird sich künftig um alles kümmern und übernimmt die Kosten für berechtigte Schadensersatzansprüche. | Jetzt vergleichen