Zahnzusatzversicherung Häufig gestellte Fragen

Zahnzusatzversicherung - abzuschliessen - Kieferorthopädie - Zahnstaffel - Summenberenzung - Knirschschienen - Wartezeit

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Warum lohnt es sich eine Zahnzusatzversicherung abzuschliessen?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt 50 bis 65 % der Kosten für Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung. Darüber hinausgehende Behandlungen wie Inlays, Wurzelbehandlungen oder Keramikfüllungen werden nicht erstattet. Je hochwertiger und kostenintensiver der Zahnersatz ist, desto höher ist der vom Patienten zu erbringende Eigenanteil.


Zahnzusatzversicherungen schützen den Patienten vor hohen Kosten, die auf ihn zukommen können, wenn teurer und hochwertiger Zahnersatz notwendig wird. Zahnzusatzversicherungen erstatten je nach Vertrag anteilig die Kosten für Regel- und Zusatzleistungen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. | Jetzt vergleichen


Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung bei Kieferorthopädie ?

Bei der Kieferorthopädie werden fünf Stufen der Zahn- und Kieferfehlstellung unterschieden. Die gesetzlichen Krankenkassen leisten bei Patienten unter 18 Jahren bei Kieferindikationsgruppe 3-5. Die Kosten für zweckmäßige Standardbehandlungen werden zu 100 % übernommen, 80 % sofort und 20 % bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung.


Darüber hinausgehende Kosten, beispielsweise für teurere Materialien, müssen von den Patienten selbst getragen werden. Bei Erwachsenen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen unabhängig von der Kieferindikationsgruppe keinerlei Kosten. | Jetzt vergleichen


Was bedeutet Zahnstaffel bzw. Summenberenzung?

Nahezu jede Zahnzusatzversicherung hat eine anfängliche Leistungshöchstgrenze, die Summenbegrenzung oder Zahnstaffel. Die Dauer der anfänglichen Summenbegrenzung beträgt in der Regel zwischen 2 und 5 Jahren, innerhalb derer nur eine bestimmte maximale Summe an Kosten übernommen wird. Diese Summe erhöht sich mit der Versicherungsdauer.


Nach Ablauf der Summenbegrenzung werden die Kosten gemäß dem abgeschlossenen Vertrag voll übernommen. Einige Zahnzusatzversicherungen leisten während der gesamten Versicherungslaufzeit innerhalb festgelegter Höchsterstattungsgrenzen. Leistungen nach Unfällen sind von der Zahnstaffel ausgenommen. | Jetzt vergleichen


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Was sind Knirschschienen?

Das unbewusste nächtliche Gegeneinanderreiben der Zähne oder das bewusste Zahnpressen verursachen Sprünge im Zahnschmelz, die Temperaturempfindlichkeit nimmt zu, die Zähne können sich lockern und die Kiefergelenke werden überansprucht. Zur Behandlung werden vom Zahnarzt Knirscherschienen aus Kunststoff angefertigt, die nachts getragen werden.


Die Knirschschiene verteilt die beim Pressen entstehenden Kräfte gleichmäßig, ein Zusammenbeißen ist nicht mehr möglich und der Kiefer wird entlastet. Mithilfe von Knirscherschienen können Bleaching- und Fluoridpasten bequem angewendet werden. | Jetzt vergleichen


Ist ein Heil und Kostenplan zwingend notwendig ?

Für die Beantragung von Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse für Zahnersatz ist ein Heil- und Kostenplan zwingend notwendig. Auch für Leistungen der Zahnzusatzversicherung ist die Vorlage eines Heil- und Kostenplans von Vorteil. Der seit 2005 zweiteilige Heil- und Kostenplan stellt die Therapie, die Gesamtkosten und den Eigenanteil des Patienten dar. Teil I beinhaltet den Befund, die Kostenplanung, die Zuschussfestsetzung und die Rechnungsbeträge.


Im Teil II wird der Patient bei einer von der Regelversorgung abweichenden Behandlung über die Gesamtkosten und den Eigenanteil informiert. Die im Heil- und Kostenplan dargestellte Behandlung wird von den Krankenkassen auf Notwendigkeit geprüft und die Zuschüsse werden festgesetzt. Bei den im Plan angesetzten Summen handelt es sich um Schätzungen, die tatsächlich anfallenden Kosten können abweichen. | Jetzt vergleichen


Gibt es Wartezeiten beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ?

Nach Abschluss einer Zahnzusatzversicherung besteht in der Regel eine Wartezeit von acht Monaten, innerhalb derer keine Kosten übernommen werden. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit. Die Wartezeit soll verhindern, dass Zahnzusatzversicherungen für die Kostenerstattung bereits bekannter und innerhalb kurzer Zeit fälliger Behandlungen abgeschlossen werden. Die übliche Wartezeit von 8 Monaten kann bei Vorlage eines ärztliches Attestes oder im Rahmen von Werbe- und Kooperationsangeboten entfallen. Es werden aber auch Tarife ohne Wartezeit, hier werden z.B. Heilverfahren direkt nach Vertragsabschluss am Patienten durchgeführt werden von der Zahnzusatzversicherung übernommen. | Jetzt vergleichen