Unfallversicherung Ratgeber

Unfallversicherung - Versicherungssumme - Progression - Invaliditätsgrad - Gliedertaxe - Besondere Bedingungen & verbesserte Gliedertaxe - Unfall Rente - Unfall Krankenhaustagegeld - Todesfall Leistung

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Versicherungssumme

Die Höhe der Versicherungssumme bei einer privaten Unfallversicherung kann der Versicherte selbst bestimmen. In der Regel liegt der Mindestsatz der Grundversicherung bei 5.000 Euro. Bei der Entscheidung über die Höhe ist von ausschlaggebender Bedeutung, ob eine Progression gewählt wird. Immer aber muss sich der Versicherte darüber klar sein, dass die volle Versicherungssumme nur bei einer 100%igen Invalidität gezahlt wird. Um sich optimal abzusichern, sollte er einen Grundbetrag wählen, der bei einer guten Progressionsrate mindestens eine sechsstellige Invaliditätshöchstleistung erbringt.


Damit ist der Versicherte dann in der Lage, die finanziellen Probleme, die auch schon bei einer teilweisen Invalidität auftauchen (behindertengerechtes Wohnen und Autofahren, Hilfsdienste etc.), zu meistern. Natürlich ist hier bei der Wahl der Grundversicherungssumme auch zu beachten, auf welchen Lebensstandard der Versicherte auch nach seinem Unfall, der ihn möglicherweise erwerbsunfähig macht, beibehalten möchte. | Jetzt vergleichen


Progression

Unter Progression versteht man die Erhöhung der Grundversicherungssumme. Wenn die Grundsumme zum Beispiel 30.000 Euro beträgt, würde im Invaliditätsfall (100%ige Invalidität) ohne Progression auch nur die Grundsumme ausgezahlt. Wählt der Versicherte jedoch die höchstmögliche Progressionsrate von 500%, würde er im Falle einer vollständigen Invalidität 150.000 Euro ausbezahlt bekommen. | Jetzt vergleichen


Invaliditätsgrad

Wenn nach einem Unfall eine dauerhafte Behinderung, also eine Einschränkung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eintritt, spricht man von einer Invalidität. Im schlimmsten Fall kann das bedeuten, dass der Invaliditätsgrad bei 100% liegt. Aber auch eine Teilinvalidität führt schon zu einer Leistung aus der privaten Unfallversicherung. In der Regel wird der Grad der Invalidität nach der sogenannten Gliedertaxe festgelegt.  | Jetzt vergleichen


Gliedertaxe

In der privaten Unfallversicherung legt die Gliedertaxe fest, welchen Grad der Invalidität einem Versicherungsnehmer nach seinem Unfall zugesprochen wird. Dabei ist genau berücksichtigt, ob es sich zum Beispiel um einen dauerhaften Verlust eines Körperteils oder eines Sinnesorgans handelt.


Für Körperteile oder Sinnesorgane, die nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind, bemisst sich der Grad der Invalidität danach, wie weit die körperliche oder geistige Fähigkeit beeinträchtigt ist. Sollte bereits vor dem Unfall eine Invalidität bestanden haben, wird diese prozentual von dem neu festgestellten Invaliditätsgrad abgezogen. | Jetzt vergleichen


Besondere Bedingungen & verbesserte Gliedertaxe

In der Regel gibt es für besondere Berufsgruppen wie zum Beispiel Apotheker oder alle Heilberufe gibt es verbesserte Gliedertaxen, das heißt, die Leistung der Unfallversicherung liegt prozentual höher, als dies bei den anderen Versicherten der Fall ist. Aber hier lohnt es sich auf jeden Fall, die besonderen Versicherungsbedingungen der einzelnen Anbieter miteinander zu vergleichen. Es gibt Versicherer, die auch für alle anderen Berufsgruppen eine verbesserte Gliedertaxe anbieten. Dies kann sich im Schadenfall für den Versicherten sehr positiv auswirken.


Bei einigen Versicherungsgesellschaften ist in den besonderen Bedingungen festgelegt, dass es Leistungen gibt für Unfälle, die durch Alkoholmissbrauch, Insektenstiche oder Nahrungsmittelvergiftungen entstehen. Normalerweise sind solche Unfälle von der Leistung ausgeschlossen. Darüber hinaus decken die meisten Seniorenunfallversicherungen auch Unfälle ab, die durch einen Schlaganfall oder Herzinfarkt entstehen. Auch hier zeigt sich also, dass ein Vergleich der einzelnen Vertragsbedingungen äußerst wichtig sein kann.


Es gibt auch besondere Versicherungsbedingungen zum Beispiel für Kinder oder für Senioren. Bei den Kinderunfallversicherungen ist darauf zu achten, dass sie in eine Erwachsenenversicherung umgewandelt werden müssen, sobald das Kind volljährig ist.


Einige Gesellschaften verzichten bei Seniorenunfallversicherungen auf die Gliedertaxe und ziehen statt dessen den Grad der Pflegebedürftigkeit für die Gewährung der Leistung zurate. | Jetzt vergleichen


Unfall Rente

Beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung gibt es eine Reihe von wichtigen Ergänzungsbausteinen, zu denen auf jeden Fall auch der Einschluss einer Unfallrente zählen sollte. Diese monatliche Rente wird nach einem Unfall gezahlt, der einen dauerhaften, bleibenden Schaden hinterlässt.


Häufig sind Unfallopfer für einen langen Zeitraum oder schlimmstenfalls für immer in ihrer Erwerbstätigkeit beeinträchtigt. Die rechtzeitige Vorsorge, eine Unfallrente in der privaten Unfallversicherung mit abzuschließen, kann hier finanzielle Probleme deutlich minimieren.  | Jetzt vergleichen


Unfall Krankenhaustagegeld

Ebenso wichtig wie eine Unfallrente ist der Abschluss des Bausteines Unfall Krankenhaustagegeld. Er ersetzt dem Versicherten nicht nur den gesetzlichen Zuzahlungsbeitrag, sondern er entschädigt auch die zusätzlichen Belastungen, die ein längerer Krankenhausaufenthalt mit sich bringt.


Zusätzlich kann mit dem Krankenhaustagegeld auch ein Genesungstagegeld mit eingeschlossen werden. Das bedeutet, der Versicherte erhält nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus für den gleichen Zeitraum, für den er Krankenhaustagegeld erhalten hat, ein tägliches Genesungsgeld. | Jetzt vergleichen


Todesfall Leistung

Es ist eine Tatsache, dass Unfälle häufig auch Todesfälle nach sich ziehen. Um die Hinterbliebenen in diesem Fall vor finanziellen Belastungen zu schützen, ist die Integration einer Todesfallleistung in die private Unfallversicherung ein probates Mittel. Die Höhe der eingeschlossenen Todesfallleistung ist frei wählbar.


Voraussetzung für die Zahlung der Todesfallleistung ist, dass die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfalldatum verstirbt. Die Anzeige des Todesfalles muss innerhalb von 48 Stunden beim Versicherer erfolgen. Verspätete Anzeige kann zum Leistungsausschluss führen.


Ein Unfallversicherer kann sich bis zur Auszahlung der versicherten Leistung nach einem Unfall bis zu 13 Monaten Zeit lassen, solange der endgültige Grad der Invalidität noch nicht festgelegt worden ist. Ist in der Versicherung eine Todesfallsumme mit abgesichert, ist der Versicherer verpflichtet, einen Vorschuss in Höhe der Todesfallsumme unverzüglich auszuzahlen. Aus diesem Grund kommt der Todesfallleistung eine erhöhte Bedeutung zu.  | Jetzt vergleichen


Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit einer privaten Unfallversicherung beträgt im Minimum ein Jahr. Häufig geben die Versicherungsgesellschaften einen Nachlass auf die Prämie, wenn der Versicherte eine längere Vertragslaufzeit von beispielsweise drei oder fünf Jahren wählt. | Jetzt vergleichen