Motorradversicherung Ratgeber

Motorradversicherung − Haftpflichtversicherung - Teil- und Vollkaskoversicherung - Schadensfreiheitsklassen - Selbstbeteiligung - Ruheversicherung

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Haftpflichtversicherung

Ein Motorrad ist ein Kraftfahrzeug und benötigt als solches wie ein Automobil eine Haftpflichtversicherung, ohne die es für den Straßenverkehr nicht zugelassen werden kann. Die Haftpflichtversicherung deckt bis zu einer vertraglich vereinbarten Grenze Sach- und Personenschäden ab, die durch das Motorrad verursacht werden. Die Haftpflichtversicherung für Motorräder ist nicht an eine Person gebunden: Auch Schäden, die ein anderer Fahrer als der Halter selbst mit dem Motorrad verursacht, werden von der Versicherung abgedeckt.  | Jetzt vergleichen


Teil− und Vollkaskoversicherung:

Teil- und Vollkaskoversicherungen übernehmen über die Leistungen einer Haftpflichtversicherung hinaus auch Schäden am eigenen Motorrad, die nicht eindeutig einer anderen Person zugewiesen werden können. Hierzu zählen etwa Schäden durch Unwetter oder Überschwemmungen sowie Schäden, die durch Wildunfälle entstehen. Die Vollkaskoversicherung kommt dazu für Schäden auf, die der Halter durch eigenes Verschulden am eigenen Motorrad verursacht hat.

Teil- und Vollkaskoversicherungen werden wie Haftpflichtversicherungen von allen großen Versicherungsunternehmen angeboten, sind allerdings nur bei neuen oder sehr wertvollen Motorrädern zu empfehlen.  | Jetzt vergleichen


Schadensfreiheitsklassen

Wie bei Automobilen gibt es auch bei Motorradversicherungen verschiedene Schadensfreiheitsklassen. Diese richten sich unter Anderem nach dem Motorradtyp und der Versicherungsdauer des Halters. In eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse gerät ein Halter, wenn er bereits einige Jahre unfallfrei ein Motorrad versichert hat. Die Einstufung in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse kann sehr lukrativ sein, so dass es sich mitunter empfiehlt, Bagatellschäden selbst zu begleichen.  | Jetzt vergleichen


Selbstbeteiligung

Teil- und Vollkaskoversicherungen werden in der Regel mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen. Diese besagt, dass der Versicherungsnehmer bei einem Schaden einen vereinbarten Betrag selber übernehmen muss und lediglich der darüber hinaus gehende Betrag von der Versicherung übernommen wird.

Versicherungen ohne Selbstbeteiligung sind recht kostspielig und lohnen nur für Halter sehr wertvoller Fahrzeuge oder etwa für Fahrlehrer, die ihr Fahrzeug ständig in fremde Hände geben.  | Jetzt vergleichen


Ruheversicherung

In Deutschland werden Motorräder meistens nicht über das gesamte Jahr hinweg genutzt: Im Herbst und im Winter ist es schlicht zu kalt und zu gefährlich. Eine Ruheversicherung bedeutet, dass der Halter sein Motorrad für die kalte Jahreszeit abmeldet. Über ein Saisonkennzeichen wird festgelegt, in welchem Zeitraum die Maschine am Straßenverkehr teilnehmen darf. Im Ruhezeitraum genießt das Fahrzeug unverändert den vereinbarten Versicherungsschutz, wobei der Halter im Ruhezeitraum keine Beiträge entrichten muss.  | Jetzt vergleichen