Kapitallebensversicherung Ratgeber

Kapitallebensversicherung - Versicherungssumme - Garantieverzinsung - Überschussbeteiligung - Verbundene Leben - Rückkaufswert

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Versicherungssumme

Die Versicherungssumme gibt an, welcher Betrag dem Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitallebensversicherung garantiert ist, wenn die vereinbarte Laufzeit eingehalten wurde und die vereinbarten Beiträge ordnungsgemäß eingezahlt werden. Die Versicherungssumme kann auf verschiedene Arten ausgezahlt werden. Um sicherzustellen, dass die Versicherungssumme den finanziellen Bedarf des Versicherungsnehmers deckt, sollte die Höhe der Versicherungssumme individuell festgelegt werden und die persönliche Einkommens- und Lebenssituation berücksichtigen.


Bei Bedarf und durch Erhöhung der laufenden Beiträge oder eine weitere Kapitaleinzahlung kann die Versicherungssumme u.U. auch während der Laufzeit der Kapitallebensversicherung erhöht werden. | Jetzt vergleichen


Garantieverzinsung

Die Garantieverzinsung wird auf den Sparbeitrag der laufenden Versicherungsbeiträge berechnet und ist dem Versicherungsnehmer während der gesamten Laufzeit der Kapitallebensversicherung garantiert. Der Risiko- oder Kostenanteil der laufenden Versicherungsbeiträge unterliegt nicht der Garantieverzinsung.  | Jetzt vergleichen


Überschussbeteiligung

Bei Kapitallebensversicherungen in Deutschland wird der Versicherungsnehmer durch die Überschussbeteiligung an dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beteiligt, sofern dies nicht explizit vertraglich ausgeschlossen wurde. Neben dem Erfolg des Unternehmens und Wertsteigerungen von Kapitalanlagen ergeben sich finanzielle Überschüsse auch auf Grund der Art und Weise, wie die Versicherungsgesellschaft die Beiträge des Versicherungsnehmers, die Versicherungsleistung und die Laufzeit kalkuliert.


Die Überschussbeteiligung muss bestimmten gesetzlichen Anforderungen entsprechen und wird jährlich ermittelt. Der Versicherungsnehmer erhält die Überschussbeteiligung entweder während der Laufzeit oder am Ende der Laufzeit der Kapitallebensversicherung, indem entweder die Versicherungsleistungen erhöht werden, eine Gutschrift erfolgt oder ein Erlebensfallbonus garantiert wird. | Jetzt vergleichen


Verbundene Leben

Durch die Option verbundene Leben kann die Kapitallebensversicherung nicht nur für eine Person, sondern bei Bedarf auch für eine zweite Person abgeschlossen werden, so dass beide finanziell abgesichert sind. Dies bietet sich z.B. für Ehepaare an. Bei zwei Versicherungsnehmern ist in der Regel eine höhere Versicherungssumme anzusetzen. Die Versicherungsleistung wird entweder mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder im Falle des Todes einer oder beider versicherten Personen fällig. In jedem Falle wird die Versicherungsleistung nur einmal fällig, d.h. es wird keine weitere finanzielle Leistung erbracht, wenn der verbliebene Versicherungsnehmer stirbt. | Jetzt vergleichen


Kapitallebensversicherung mit BU-/Unfallzusatzversicherung

Die Kapitallebensversicherung kann durch verschiedene Zusatzversicherungen wie z.B. die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Unfallversicherung ergänzt werden. Hierdurch profitiert der Versicherungsnehmer von einem zusätzlichen Versicherungsschutz und erhält auch im Fall der unfall- oder krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit bzw. nach einem Unfall die vereinbarte Versicherungsleistung.


Auch wenn die Leistungen der Zusatzversicherung während der Laufzeit in Anspruch genommen werden, bleibt die Kapitallebensversicherung unverändert bestehen und wird zum Zeitpunkt der Fälligkeit ausgezahlt. Je nach Anbieter wird der Versicherungsnehmer nach der Fälligkeit der Zusatzversicherung sogar von den laufenden Beiträgen in die Kapitallebensversicherung befreit. | Jetzt vergleichen


Rückkaufswert

Wenn die Kapitallebensversicherung vor Ablauf der Laufzeit bzw. vor Fälligkeit gekündigt wird, wird dem Versicherungsnehmer der so genannte Rückkaufswert ausgezahlt. Der Rückkaufswert entspricht dem Deckungskapital welches zum Zeitpunkt der Kündigung vorhanden ist. Die Höhe des Rückkaufwertes, d.h. des Betrages, den der Versicherungsnehmer im Falle der Kündigung garantiert erhält, hängt von dem eingezahlten Kapital und der bisherigen Laufzeit der Versicherung ab.


Je mehr die Laufzeit voranschreitet, umso höher ist der garantierte Rückkaufswert, so dass der Versicherungsnehmer bei einer Kündigung nach einer langen Laufzeit mit einem hohen Rückkaufswert rechnen kann. Wenn der Vertrag hingegen schon nach einer kurzen Laufzeit gekündigt wird, erhält der Versicherungsnehmer nur einen geringen Betrag zurück. | Jetzt vergleichen



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