Hundehalterhaftpflicht Ratgeber

Hundehalterhaftpflicht − Sachschäden − Mietsachschäden − Flurschäden − Personenschäden − Hundeklassen

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Sachschäden

Als Sachschäden in der Hundeversicherung bezeichnet man Schäden, die ein Hund an allen Dingen verursacht, die rechtlich als Sachen eingestuft werden. Verursacht der Hund zum Beispiel durch losreißen von der Leine einen Verkehrsunfall, bei dem mehrere Autos beschädigt werden, tritt die Hundeversicherung für den Schaden ein.


Auch wenn der Hund zum Beispiel durch Anspringen die Kleidung anderer Personen verschmutzt, ist dies ein Sachschaden im Sinne der Hundeversicherung. Weiter fallen auch Schäden, die der eigene Hund anderen Tieren zufügt, darunter, da in unserer Rechtsprechung Tiere als Sachen eingestuft sind. | Jetzt vergleichen


Mietsachschäden

Als Mietsachschäden bezeichnet man Schäden, die an gemieteten Sachen entstehen. Wenn der Hund zum Beispiel die Wohnungstür einer gemieteten Wohnung zerkratzt, ist dies ein Mietsachschaden im klassischen Sinn. Auch bei Schäden in Hotelzimmern oder Ferienwohnungen tritt die Hundeversicherung ein, wenn der Hund dort etwas beschädigt.


Deutlich abzugrenzen ist hier, das ein Mietsachschaden sich ausschließlich auf gemietete Gegenstände bezieht. Geliehene Gegenstände sind nicht versichert. Es empfiehlt sich, die Versicherungsbedingungen der Hundeversicherung genau zu prüfen. Viele Anbieter schließen Leistungen bei Mietsachschäden grundsätzlich aus, andere verlangen eine Selbstbeteiligung. Bei einigen Anbietern sind Mietsachschäden aber mitversichert.  | Jetzt vergleichen


Flurschäden

Flurschäden sind Schäden, die ein Hund draußen verursacht. Dabei kann es sich um Grünflächen, Felder oder auch Gärten handeln. Da statistisch gesehen der Anteil an Flurschäden in der Hundeversicherung als sehr gering einzustufen ist, ist dieser Punkt bei den meisten Anbietern mitversichert. | Jetzt vergleichen


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Personenschäden

Ein Personenschaden in der Hundeversicherung liegt immer dann vor, wenn der Hund einen Menschen verletzt. Dies kann der Fall sein, wenn der Hund einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem Personen zu schaden kommen. Auch ein Hundebiss wird als Personenschaden eingestuft. Selbst wenn der Hund nur einen anderen Menschen anspringt, dieser hin fällt und sich dabei verletzt, fällt dies unter den Punkt Personenschaden. | Jetzt vergleichen


Hundeklassen

Die Einstufung der Hunde in unterschiedliche Klassen (Listen) ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Auch bei den Anbietern von Hundeversicherungen gibt es hier deutliche Unterschiede. Kampfhunde, die sogenannten Liste 1 Hunde, sind bei einigen Anbietern überhaupt nicht versicherbar.


Andere verlangen Risikozuschläge und einige Versicherer machen in der Prämie keinen Unterschied zwischen den Listenhunden und denen, die nicht als gefährlich eingestuft werden. Generell muss die Hunderasse beim Antrag auf Hundeversicherung angegeben werden. Es empfiehlt sich auch hier ein Vergleich, um für den eigenen Hund die bestmögliche Absicherung zu finden.  | Jetzt vergleichen