Gesetzliche Krankenversicherung Häufig gestellte Fragen

Gesetzliche Krankenversicherung − verschiedenen Krankenkassen - wechseln - pflichtversichert - Leistungen - freiwillige Zusatzleistungen - Praxisgebühr - Ausland

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Wie viele verschiedenen Krankenkassen gibt es?

Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV) umfasst sieben Kassenarten: für bestimmte Regionen zuständigen Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), zu bestimmten Unternehmen gehörende Betriebskrankenkassen (BKK), zu Handwerksinnungen gehörende Innungskrankenkassen (IKK), für Seeleute und ehemalige Seeleute zuständige See-Krankenkassen, für in der Landwirtschaft Beschäftigten Landwirtschaftlichen Krankenkassen, die für Arbeitnehmer im Bergbauumfeld zuständige Bundesknappschaft und die Ersatzkassen für Angestellte.


In Zahlen: zum 1.1.2018 gab es 110 gesetzliche Krankenkassen. Jedoch ist nicht jede Krankenkasse für alle Versicherten wählbar. Generell unterscheidet man in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Letztere können ausschließlich von den Beschäftigten des jeweiligen Unternehmens gewählt werden. Nach umfassenden Reformen der GKV, durch die sie sich mehr Versicherten öffnen können, stehen heute den circa 70 Millionen gesetzlich Versicherten aber zahlreiche, bereits geöffnete Krankenkassen zur Wahl. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind die gesetzlichen Krankenkassen organisatorisch und auch finanziell unabhängig. Die staatlich zugewiesenen Aufgaben führen sie eigenverantwortlich durch.  | Jetzt vergleichen


Wie kann ich die GKV wechseln?

Es ist einfach die GKV zu wechseln, dazu sind die gesetzlich verbindlichen Kündigungsfristen zu beachten, die Kündigung schriftlich zu formulieren und abzugeben.


Die GKV kann mit einer zweimonatigen Frist jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Die Voraussetzung ist eine mindestens 18 Monaten bestehende Mitgliedschaft in der alten Krankenkasse.


Versicherte, die sich für einen Wahltarif entschieden haben, dürfen aber erst nach drei Jahren wechseln. Verlangt die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, ist eine sofortige Kündigung erlaubt


Eine Kündigung muss immer auf dem schriftlichen Wege eingereicht werden. Eine E-Mail reicht nicht aus, da in diesem Falle die Unterschrift fehlt. Die Kündigung kann zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder zu einem bestimmten Datum erfolgen. Bei der bisherigen Krankenkasse muss eine schriftliche Kündigungsbestätigung angefordert werden, um die spätere Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse zu beantragen. Sie ist wichtig, auch um eine doppelte Versicherung auszuschließen. Die Kündigung muss am letzten Tag eines Monats bei der alten Krankenkasse eingegangen sein, die Kündigung wird sonst erst einen Monat später wirksam.


Bevor zu einer anderen Krankenkasse gewechselt wird, sollten die Zusatzbeiträge und die Leistungen der unterschiedlichen GKV miteinander verglichen werden.  | Jetzt vergleichen


Ist jeder in der GKV pflichtversichert?

Arbeitnehmer, deren Jahresbruttoeinkommen drei aufeinander folgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) übersteigt, sind freiwillige GKV Mitglieder und dürfen in eine private Krankenversicherung wechseln. Alle Personen deren Jahresbruttoeinkommen also die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitet, müssen sich pflichtversichern.


Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jedes Jahr vom Bundesarbeitsministerium neu festgesetzt, für das Jahr 2019 beträgt sie 60.750 € jährlich bzw. 5.062,50 € pro Monat. Zu dem monatlichen Bruttoeinkommen zählen auch regelmäßige jährliche Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Jeder kann frei entscheiden, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse er zukünftig Mitglied werden möchte. Da sich die Krankenkassen in Teilen in ihren Leistungen und Tarifen unterscheiden, lohnt sich ein Vergleich.  | Jetzt vergleichen


Sind die Leistungen bei jeder GKV gleich?

Bei den Leistungen der GKV unterscheidet man zwischen Pflichtleistungen und Satzungsleistungen. Bei allen Krankenkassen sind die Pflichtleistungen gleich, wohingegen es bei den Satzungsleistungen zum Teil große Unterschiede gibt.


Als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung Deutschlands muss jede gesetzliche Krankenkasse den gesetzlich festgelegten Leistungsumfang der medizinischen Versorgung (Pflichtleistungen) garantieren. Dazu zählen die ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen, Leistungen der medizinischen Rehabilitation, die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, häuslicher Pflege, sowie Behandlungen im Krankenhaus. Unabhängig vom Einkommen oder dem Alter hat jeder Anspruch auf diese Leistungen, daher sind diese Rahmenbedingungen für alle Krankenkassen verpflichtend.


Darüber hinaus darf die GKV freiwillig und nach eigenem Ermessen Zusatzleistungen anbieten. Für die Krankenkassen bieten diese Unterschiede die Möglichkeit, sich voneinander abzuheben und für Versicherungsnehmer attraktiver zu werden. Zu den zusätzlichen Leistungen zählen Selbstbeteiligungsmodelle, Wahltarife, Bonusprogramme, Prämientarife und Präventionsangebote.  | Jetzt vergleichen


Bietet jede GKV freiwillige Zusatzleistungen an?

Alle gesetzlichen Krankenkassen bieten freiwillge Zusatzleistungen an, die über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausreichen. Diese zusätzlichen Leistungen unterscheiden sich von Krankenkasse zu Krankenkasse, daher kann sich ein Vergleich lohnen.


Einige Krankenkassen bieten beispielsweise zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen an. Aber auch Behandlungen durch alternative Heilmethoden wie Osteopathie oder Homöopathie werden angeboten. Bei anderen Kassen wird den Mitgliedern ein Zuschuss für professionelle Zahnreinigung oder Zahnersatz angeboten.


Mit den freiwilligen Zusatzleistungen können die Mitglieder der GKV das beste Versicherungspaket zusammenstellen und dabei die Leistungen in den jeweiligen Tarifen verbessern. Daher sollte bei einem Vergleich das Angebot an Zusatzleistungen stets berücksichtigt werden. Es sollte überlegt werden, welche Zusatzleistungen für einen selber oder Familienangehörige wichtig sind und welche Krankenkasse die meisten dieser Wahl- Leistungen anbietet.


Zu beachten gilt es, dass die Zusatzleistungen an bestimmte Bindungsfristen gekoppelt sind. In der Regel belaufen sich diese auf drei Jahre. Für einige Tarife wurde die Bindungsfrist jedoch auf ein Jahr reduziert. Im Falle eines Krankenkassen- Wechsels, ist erst nach Ablauf dieser Frist möglich die Kasse zu wechseln.  | Jetzt vergleichen


Wie sind die Leistungen der GKV, wenn ich im Ausland krank werde?

Bei einer akuten Erkrankung oder einem Unfall im Ausland, kommt die GKV auf, sowohl in einem EU-Mitgliedsstaat als auch in den Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. In der Regel übernehmen die Krankenkassen nur die Kosten, die auch von den Krankenkassen im jeweiligen Reiseland erstattet würden. Zuzahlungen, die im Ausland durchaus üblich sind, müssen vom gesetzlich Versicherten selber getragen werden.


Wer in ein Land verreisen möchte, dass außerhalb der EU liegt und mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, bekommt die Kosten für die medizinischen Behandlungen im Ausland von der GKV nicht erstattet.


Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen im Ausland, ist die European Health Insurance Card (EHIC). Diese wird gelegentlich dem Versicherten separat zugesandt, meistens jedoch befindet sich diese auf der Rückseite der allgemeinen Krankenversicherungskarte. Mit der EHIC besteht grundsätzlich Anspruch auf Leistung in einem EU-Mitgliedstaat, wenn die sich die Behandlung als medizinisch notwendig erweist. Die heimatliche gesetzliche Krankenkasse übernimmt dann die Kosten für eine Behandlung. Für längere Auslandsaufenthalte sollte sich in jedem Fall mit der GKV in Verbindung gesetzt werden, um alles abzustimmen.  | Jetzt vergleichen



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