Fondsgebundene Rentenversicherung Häufig gestellte Fragen

Fondsgebundene Rentenversicherung − Unterschied zwischen klassischen Rentenversicherung und Fondsgebundenen Rentenversicherung - Vorteile - Harz IV - auf einmal auszahlen lassen - Halbeinkünfteverfahren

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Was ist der Unterschied zwischen einer klassischen Rentenversicherung und einer Fondsgebundenen Rentenversicherung?

Sowohl die klassische als auch die fondsgebundene Rentenversicherung sind Formen der privaten Altersvorsorge. Während die Beiträge der klassischen Rentenversicherung überwiegend in niedrig- aber festverzinsliche Anlagen fließen und am Laufzeitende mindestens eine Garantierente zur Auszahlung bereitsteht, werden die Beiträge bei einer fondsgebundenen Variante z.B. in Investmentfonds investiert. Anlageerfolg und Rentenhöhe sind dadurch eng an das Börsengeschehen gebunden. Ein Garantiekapital bei Renteneintritt gibt es nicht. Den hohen Renditechancen steht das börsenübliche Risiko gegenüber. | Jetzt vergleichen


Welche Vorteile bietet mir eine Fondsgebundene Rentenversicherung?

Die entscheidenden Vorteile einer fondsgebundenen Rentenversicherung sind die hohen Renditechancen, die sich durch Beitragsanlage am Kapitalmarkt ergeben. Bereits mit geringen Beiträgen, eine Mindestanlage von 25 Euro im Monat ist üblich, wird ein Investment an den Wertpapiermärkten möglich.


Viele Versicherer bieten Ihren Kunden die Möglichkeit Ihre Anlage selbst durch eine Auswahl von Fonds zu steuern. Bei wenig Zeit oder Kenntnis kann man auch bequem auf professionell gemanagete Fonds zurückgreifen. Gebührenfreie Kapitalumschichtungen sind heutzutage bei den meisten Anbietern Standard. Das vereinfacht die Risikostreuung und ist anders als bei klassischen Fonds im Rahmen der Versicherung steuerfrei, da während der Ansparphase erwirtschaftete Überschüsse nicht versteuert werden müssen. | Jetzt vergleichen


Ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung Harz IV geschützt?

Anders als bei einer Riester- oder Rürup-Rente handelt es sich bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung um eine rein private Vorsorge, die vom Staat nicht speziell gefördert wird. Trotz Ihres Vorsorgecharackters ist sie dadurch nicht Hartz-IV geschützt. Das angesparte Vermögen muss verwertet werden, sofern der erlaubte Freibetrag überschritten wird. | Jetzt vergleichen


Habe ich die möglichkeit,mir meine Fondsgebundene Rentenversicheurng auf einmal auszahlen zulassen?

Der Versicherungsnehmer hat am Ende der Ansparphase in der Regel ein sogenanntes Kapitalwahlrecht. Er kann sich zwischen einer regelmäßigen Rentenzahlung oder einer Einmalzahlung in Höhe des erwirtschafteten Vermögens entscheiden. Im Falle der Kapitalabfindung sollte diese rechtzeitig vor Ende der Ansparphase bei der Versicherungsgesellschaft angemeldet werden. | Jetzt vergleichen


Wie werden die Auszahlung steuerlich behandelt?

Die steuerliche Behandlung differiert je nach Art der Auszahlung. Bei der Entscheidung für eine regelmäßige Rentenzahlung greift die so genannte Ertragsanteilbesteuerung. Bei diesem Verfahren unterliegt nicht die gesamte Rente der Einkommensteuer, sondern nur ein festgelegter Ertragsanteil.


Bei Vertragsschluss ab 2005 und einem Rentenbeginn mit 65 Jahren beträgt dieser zum Beispiel aktuell 18 Prozent. Damit belohnt der Gesetzgeber die private Vorsorgeleistung, nachdem die Beiträge regelmäßig aus dem Nettogehalt angespart wurden und in der jährlichen Einkommensteuererklärung weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Die bis 2040 einzuführende nachgelagerte Besteuerung von Renten findet hier keine Anwendung.


Wählt der Versicherungsnehmer anstelle der Rentenzahlung eine Kapitalabfindung, ist das Jahr des Vertragsschlusses entscheidend. Während Kapitalabfindungen aus vor 2004 geschlossenen Verträgen noch steuerfrei sind, greift bei Vertragsschluss ab 2005 das Halbeinkünfteverfahren. Einmalzahlungen sind dann zur Hälfte steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre Laufzeit erreicht hat und erst nach dem 60. Lebensjahr zur Auszahlung kommt. | Jetzt vergleichen


Was ist bedeutet das Halbeinkünfteverfahren?

Bei der Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren wird nur die Hälfte der Einnahmen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Investmentfonds versteuert, die andere Hälfte ist steuerfrei. Gewinne aus Aktien und Fonds sind also nur zu 50 % steuerpflichtig, sofern sie den persönlichen Freibetrag übersteigen.


2009 wurde das Halbeinkünfteverfahren weitestgehend von der Abgeltungsteuer abgelöst. Fondsgebundene Rentenversicherungen sind von der Neuregelung jedoch nicht betroffen. Für sie gilt bei einer Kapitalabfindung weiterhin: Nur 50 Prozent des Gewinns müssen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. | Jetzt vergleichen



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