Betriebshaftpflicht Ratgeber

Betriebshaftpflicht Versicherungssumme, Bruttolohn- und Gehaltssummen, Anzahl der beschäftigten Personen, Selbstbeteiligung, Personen-, Sach- und Vermögensschäden

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Versicherungssumme

Die Versicherungssumme in der Betriebshaftpflicht gibt an, bis zu welcher Höhe verursachte Schäden ersetzt werden. Dabei wird unterschieden, ob es sich um Sachschäden, Schäden an Personen oder Vermögensschäden handelt.


Die Höhe der Versicherungssumme oder auch Deckungssumme sollte auf jeden Fall ausreichend hoch und den Risiken des Unternehmens angepasst sein. Schadenersatzansprüche können schnell ungeahnte Ausmaße annehmen. Daher ist es besonders wichtig, auf ausreichende Deckung im Versicherungsvertrag zu achten. | Jetzt vergleichen


Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Personenschäden sind Schäden an Personen, die durch ein Unternehmen oder deren Mitarbeiter verursacht wurden. Wird beispielsweise ein Passant durch herabstürzendes Werkzeug eines Dachdeckers verletzt, übernimmt die Betriebshaftpflicht die Behandlungskosten. Entsteht aus dem Unfall ein bleibender Schaden, muss die Versicherung auch für eine Rentenzahlung aufkommen.


In diesem Fall handelt es sich dann um einen Vermögensschaden. Sachschäden können die Beschädigung oder Zerstörung von Sachen sein. Ob eine versehentlich zerstörte Vase beim Kunden oder die Beschädigung eines Gebäudes durch einen Baukran - für derartige Sachschäden kommt die Betriebshaftpflichtversicherung auf. | Jetzt vergleichen


Bruttolohn- und Gehaltssummen

Die Prämien für eine Betriebshaftpflichtversicherung richten sich in erster Linie nach den eingeschlossenen Risiken und den Deckungssummen. Außerdem fließt die Höhe der Bruttolohn- und Gehaltssummen in die Berechnung der Prämie ein. | Jetzt vergleichen


Anzahl der beschäftigten Personen

Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Betriebshaftpflichtversicherung ist die Anzahl der Mitarbeiter nicht relevant. Jeder Unternehmer sollte sich gegen Haftpflichtrisiken absichern. Allerdings spielt die Anzahl der Mitarbeiter bei der Prämienberechnung eine Rolle. Je mehr Mitarbeiter ein Unternehmen hat, um so größer ist das Risiko von Haftpflichtschäden. Für die Versicherungsgesellschaften ist es daher wichtig zu wissen, wie viele Mitarbeiter die Firma hat. Dieses Kriterium zieht sie dann zur Prämienberechnung heran. | Jetzt vergleichen


Selbstbeteiligung

Wie bei jeder Haftpflichtversicherung stellt sich auch bei der Betriebshaftpflicht die Frage nach einer Selbstbeteiligung. Die Höhe der Selbstbeteiligung wirkt sich entscheidend auf die Höhe der Versicherungsprämie aus. Die Selbstbeteiligung kann in der Regel zwischen 150 Euro und 1500 Euro gewählt werden. Eine gewisse Selbstbeteiligung ist auf jeden Fall sinnvoll, da sie die Beiträge niedrig hält. Kleinere Schäden können durchaus vom Unternehmen selbst getragen werden.


Die Versicherung greift dann nur ab einer bestimmten Schadenshöhe. Wenn man jeden Bagatellschaden über die Versicherung regulieren lässt, gefährdet man eventuell gewährte Rabatte. Durch eine Prämienerhöhung wird es am Ende teurer als wenn man den Schaden selbst getragen hätte. | Jetzt vergleichen



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