Betriebliche Altersvorsorge Ratgeber

Rechtsanspruch auf Betriebliche Altersvorsorge, Direktversicherung, Pensionsfond, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Freiwillige oder Tarifliche Zuschüsse vom Arbeitgeber

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Rechtsanspruch auf Betriebliche Altersvorsorge

War die betriebliche Altersvorsorge früher optional, hat ein Arbeitnehmer seit dem 1. Januar 2002 einen Rechtsanspruch auf eine Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Die betriebliche Altersvorsorge gehört dabei zur so genannten zweiten, also ergänzenden Schicht der Altersvorsorge und wird in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) geregelt.


Die gängigste Methode ist die Entgeltumwandlung. Hierbei führt der Arbeitnehmer monatlich automatisch einen Teil seines Bruttogehalts an die betriebliche Altersvorsorge ab. Die gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze liegt derzeit bei 64.800 € . Der Rechtsanspruch auf die Entgeltumwandlung im Rahmen der Altersvorsorge ist allerdings dem Arbeitsvertrag untergeordnet. Das bedeutet beispielsweise dass Beschäftigte mit einem allgemein verbindlichen Tarifvertrag ihr Gehalt nur dann umwandeln dürfen, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich vorsieht. | Jetzt vergleichen


Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

Der Begriff Durchführungsweg bezeichnet den im Betrieb üblichen Weg bzw. das Verfahren der betrieblichen Altersvorsorge. Diese kann über eine Unterstützungskasse oder Pensionskasse, einen Pensionsfonds, eine Direktzusage oder eine Direktversicherung angespart werden. Ob der im Betrieb gängige Durchführungsweg für Sie der richtige ist, hängt in erster Linie von den steuerlichen Möglichkeiten und Ihren persönlichen Bedürfnissen ab.


Vor dem Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge sollte man die Besonderheiten im Arbeits- oder Tarifvertrag beachten. Der Arbeitgeber tritt bei der betrieblichen Altersvorsorge in der Regel als Treuhänder seines Angestellten auf und muss als solcher dessen Interessen berücksichtigen und gegebenenfalls schützen. | Jetzt vergleichen


Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine Renten- oder Lebensversicherung. Sie wird vom Arbeitgeber, der gleichzeitig der Versicherungsnehmer ist, zu Gunsten des Beschäftigten abgeschlossen. Dabei können auch Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen mit abgesichert werden. Für den Leistungsbezug berechtigt, sind der Beschäftigte oder seine Hinterbliebenen. Die Beiträge zur Direktversicherung können vom Arbeitgeber, vom Beschäftigten durch Entgeltumwandlung oder auch gemeinsam finanziert werden. Für Arbeitnehmer ist ein Beitrag bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei (2019 = 6.432€). Außerdem sind die Beiträge bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung sozialversicherungsfrei (2019 = 3.216€). | Jetzt vergleichen


Pensionsfond

Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die vom Unternehmen unabhängig Altersvorsorgeleistungen erbringt und staatlichen Versicherungsaufsichten unterliegt ( BaFin und PSVaG). Die Beiträge werden an den Pensionsfonds vom Arbeitgeber überwiesen. Sie können vom Arbeitgeber, dem Beschäftigten durch Entgeltumwandlung oder gemeinsam finanziert werden. Die Versorgungsleistungen erhält man in Form von lebenslangen Rentenzahlungen oder als Auszahlungsplan mit anschließender Restverrentung. Die Beiträge sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) steuerfrei bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) sozialabgabenfrei. Diese Steuerfreiheit der Beiträge zum Pensionsfonds in der Ansparphase für dazu, dass Zahlungen in der Leistungsphase nachgelagert zu versteuern sind. | Jetzt vergleichen


Direktzusage

Der Arbeitgeber verpflichtet sich durch eine Direktzusage Ihnen eine Betriebsrente aus dem betrieblichen Vermögen zu zahlen, wenn Sie ins Rentenalter kommen. Zu diesem Zweck werden Pensionsrückstellungen in der Bilanz gebildet. Auch eine Rückversicherung wird durch den Arbeitgeber oftmals mit abgeschlossen, da die Erteilung der Direktzusage mit einem finanziellen Risiko verbunden ist. Meistens sind Direktzusagen reine Leistungen des Arbeitgebers, eine Entgeltumwandlung ist aber prinzipiell möglich.


Die Beiträge sind in voller Höhe steuerfrei und bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung auch sozialversicherungsfrei. Die Leistungen die später erfolgen, müssen dann als Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit versteuert werden. Da die Beitrags- und Zusagenhöhe nicht limitiert sind, lohnt sich die Direktzusage gerade für Personen mit höherem Einkommen, um eventuelle Versorgungslücken zu schließen.


Eine Direktzusage ist in der Regel bei freien Mitarbeitern, leitenden Angestellten oder Organen der Unternehmensführung üblich. Dabei verpflichtet sich der Arbeitgeber per Vertrag direkt, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen oftmals genau festgelegten Betrag oder eine prozentuale Gewinnbeteiligung auszuzahlen.


Diese Form der Altersvorsorge erfordert ein höheres Maß an Disziplin bei der Reinvestition bzw. Nutzung im Bedarfsfall. Die Direktzusage ist allerdings vor allem bei Managern in Industrie und Banken üblich und in der Regel von nicht unerheblichem Wert. Doch auch bei freier, oft projektbezogener Arbeit ist eine Direktzusage durchaus üblich. Sie ist einem erfolgsbezogenen Bonus nicht unähnlich, allerdings an bestimmte Bedingungen einer betrieblichen Altersvorsorge gebunden, etwa der Auszahlung als monatliche Rente. | Jetzt vergleichen


Pensionskasse

Pensionskassen sind Versorgungseinrichtungen, die von einem oder auch mehreren Unternehmen getragen werden können und dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf Leistungen zusagt. Pensionskassen sind besondere Lebensversicherungen, deren Beiträge vom Arbeitgeber gezahlt werden. Als Arbeitnehmer kann man sich aber finanziell beteiligen. Bis zu einer bestimmten Jahreshöchstgrenze sind diese Beiträge steuerfrei und bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung sozialversicherungsfrei aus dem Bruttolohn umwandelbar.


Eine Pensionskasse ist ähnlich der Direktversicherung für langfristig Angestellte in einem Unternehmen ausgelegt. Sie wird oft als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit betrieben. Das bedeutet, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer sich gegenseitig mit den geleisteten Beiträgen stützen. Beide Parteien haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen.


Diese Form einer betrieblichen Altersvorsorge ist dem Prinzip des staatlichen umlagefinanzierten Rentensystems sehr ähnlich und wird daher auch von der Bundesregierung bevorzugt steuerlich gefördert, wenn auch im begrenzten Umfang. Seit Mitte der 90er Jahre gibt es allerdings auch zunehmend kapitalgedeckte Pensionskassen.


2006 wurden die Pensionskassen gesetzlich dereguliert und es müssen nicht mehr zwangsläufig beide Seiten im Unternehmen einzahlen. Dadurch verschwimmen die Grenzen zwischen der Pensionskasse und der Direktversicherung. Unternehmen können allerdings für die firmeneigene Pensionskasse die Wiederherstellung der Regulierung beantragen. | Jetzt vergleichen


Unterstützungskasse

Eine Die Unterstützungskasse ist eine Versorgungseinrichtung, die rechtlich selbstständig agiert und durch einen Zusammenschluss mehrerer Trägerunternehmen gebildet wird. Eine Unterstützungskasse dient dem Arbeitgeber als Möglichkeit der Finanzierung und zur Erfüllung der Versorgungszusage gegenüber dem Beschäftigten. Auch große Versorgungslücken können durch nahezu unbegrenzte Leistungshöhen geschlossen werden. Leistungsansprüche hat nur der Arbeitgeber, nicht der Arbeitnehmer. Das eingezahlte Kapital der beteiligen Unternehmen und alle daraus erzielten Erträge, sollen durch die Unterstützungskasse möglichst gewinnbringend angelegt werden, damit daraus später die Betriebsrenten gezahlt werden können. Wie bei der Direktzusage sind die Beiträge für den Arbeitnehmer in voller Höhe steuerfrei und bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung sozialversicherungsfrei. Der Arbeitnehmer muss die spätere Rente in der Auszahlungsphase als Einkommen versteuern. | Jetzt vergleichen


Betriebliche Altersvorsorge mit Unfall- oder Berufsunfähigkeitsschutz

Eine betriebliche Altersvorsorge mit Unfall- oder Berufsunfähigkeitsschutz ist die Erweiterung einer einfachen betrieblichen Altersvorsorge mit gezielt ausgewählten Bausteinen für eine spezielle Versorgung im Bedarfsfall. Diese wird besonders für Branchen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit für bestimmte branchentypische Krankheitsbilder angeboten.


Ganz gleich, ob es sich dabei um einen Schutz bei schweren Unfälle, körperlichen Verschleißerscheinungen, wie der berühmte Bandscheibenvorfall oder ein Burnout-Syndrom handelt, sichert die betriebliche Altersvorsorge mit Unfall- oder Berufsunfähigkeitsschutz Sie zusätzlich finanziell ab, auch für den Bedarfsfall vor dem Rentenalter. Dabei empfiehlt es sich in der Regel je nach Risiko innerhalb Ihrer Branche, einen Unfall- oder Berufsunfähigkeitsschutz seperat zu zeichnen, um bei schwerer Krankheit optimal abgesichert zu sein.


Einen Nachteil birgt die betriebliche Altersvorsorge mit Berufsunfähigkeitsschutz allerdings. Im Falle eine Berufsunfähigkeit wird die Berufsunfähigkeitsrente anders als bei z. B. Berufsunfähigkeitsversicherungen Selbstständiger oder Risiko-Berufsunfähigkeitsversicherungen zu 100 Prozent steuerpflichtig.


Bei einer Selbstständigen-Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risiko-Berufsunfähigkeitsversicherung wird lediglich die Ertragsanteilsbesteuerung vorgenommen. Außerdem sollte man beachten, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung ebenfalls verfällt, wenn man seine betriebliche Altersvorsorge kündigt. | Jetzt vergleichen


Freiwillige oder Tarifliche Zuschüsse vom Arbeitgeber

Viele Unternehmen nutzen die betriebliche Altersvorsorge als Anreiz für Angestellte und für die langfristige Bindung an den Betrieb. Oft ist es sogar ein fester Teil der Unternehmensphilosophie oder ist branchenintern tariflich geregelt. Dabei spricht man von einer Mischform von Arbeitgeber- und Arbeitnehmer finanzierten Vorsorgeleistungen.


Um den Verfall der betrieblichen Altersvorsorge etwa in Fall einer Insolvenz zu verhindern, werden die Leistungen bei der Direktzusage, der Unterstützungskasse und dem Pensionsfonds über den Pensions- Sicherungs- Verein (PSVaG) innerhalb gewisser Rahmenbedingungen gegen Verlust bei Insolvenz versichert. Der Pensions- Sicherungs- Verein übernimmt die Versorgung aller Arbeitnehmer, die Anspruch auf eine insolvenzgeschützte Betriebsrente haben, sollte es zu einer Unternehmensinsolvenz kommen. Die Höchstgrenze der Sicherung beträgt derzeit für laufende Renten je 9.345 € pro Monat, höchstens aber 1.121.400 € bei Einmalkapitalleistungen (alte Bundesländer). | Jetzt vergleichen



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