
Betriebliche Altersvorsorge jetzt informieren und Vergleichen
Betriebliche Altersvorsorge Steuervorteile und Sozialversicherungsersparnis für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sparen Sie Steuern und Sozialversicherungsabgaben und sichern Sie sich Ihre Zusatzrente Vergleichen Sie jetzt kostenlos, unabhängig und unverbindlich die Betriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge, Steuerersparnis, Lebenslange Rente und Hartz IV Sicher
Jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer hat einen rechtlichen Anspruch auf eine Betriebliche Altersvorsorge, in die ein Teil des Arbeitslohnes einfließt. Bei Renteneintritt wird die angesparte Summe in eine monatliche Rentenzahlung umgewandelt. Durch die Gewährung von Steuer- und Abgabenvorteilen ist die Betriebliche Altersvorsorge eine staatliche geförderte Zusatzrente. Obwohl das Unternehmen nicht verpflichtet ist, sich an den Vorsorgeleistungen zu beteiligen, übernehmen einige Arbeitgeber freiwillig einen Teil der Beiträge. In vielen Branchen regeln Tarifverträge die Beteiligung des Arbeitgebers an der Betrieblichen Altersvorsorge.
"Beteiligen Sie Ihren Chef an Ihrer Betrieblichen Altersvorsorge und sparen Sie Sozialabgaben und Steuern"
Bei der so genannten Entgeltumwandlung fließt ein Teil des Bruttolohnes direkt in die Betriebliche Altersvorsorge. Für diesen Teil des Lohnes muss der Arbeitgeber weder Steuern noch Sozialabgaben entrichten. Beträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sind auch für den Arbeitnehmer steuer- und sozialabgebefrei. In 2010 entspricht dies 66.000 € in den Alten und 55.800 € in den Neuen Bundesländern. Jährlich werden damit 2.640 € bzw. 2.232 € Beitragsleistungen zur Betrieblichen Altersvorsorge gefördert. Diese Rentenleistungen aus der Betrieblichen Altersvorsorge unterliegen erst bei Auszahlung der Steuer− und Abgabepflicht.
Die Durchführung der Betrieblichen Altersvorsorge übernimmt der Vorsorgeträger, so dass für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer kaum Aufwand entsteht. Bei Vertragsabschluss über den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer in der Regel den Vorteil von Gruppenverträgen. Durch den gewährten Mengenrabatt, der pro Arbeitnehmer, steigt die Rendite der Geldanlage gegenüber privat abgeschlossenen Verträgen und die Ablaufleistung erhöht sich. Verschiedene Anlageformen wie Direktversicherungen, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Pensionskassen, oder Pensionszusagen eignen sich für die Betriebliche Altersvorsorge. Versicherungsvergleich-Direkt bietet Ihnen einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich zur Betrieblichen Altersvorsorge. Vergleichen Sie jetzt Ihre Betriebliche Altersvorsorge.
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- Welche Vorteile bietet mir die betriebliche Altersvorsorge?
- Habe ich einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge?
- Gibt es einen monatlichen Mindestbetrag?
- Was passiert, wenn ich die Firma wechsle?
- Kann ich meine betriebliche Altervorsorge kündigen?
- Was passiert bei Krankheit oder längerer Arbeitslosigkeit?
- Wer entscheidet über den Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge?
- Sind die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge gegen Insolvenz des Arbeitgebers geschützt?
- Warum sollte ein Arbeitgeber seinen Angestellten eine betriebliche Altersvorsorge anbieten?

Betriebliche Altersvorsorge
Ratgeber
Rechtsanspruch auf Betriebliche Altersvorsorge − Direktversicherung − Pensionsfond − Direktzusage − Pensionskasse

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