Betriebliche Altersvorsorge jetzt informieren und Vergleichen

Betriebliche Altersvorsorge Steuervorteile und Sozialversicherungsersparnis für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

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    Betriebliche Altersvorsorge, Steuerersparnis und Lebenslange Rente

    Sparen Sie Steuern und Sozialversicherungsabgaben und sichern Sie sich Ihre Zusatzrente


Beteiligen Sie Ihren Chef an Ihrer Betrieblichen Altersvorsorge und sparen Sie Sozialabgaben und Steuern

Durch die betriebliche Altersvorsorge sind Sie über den Arbeitgeber abgesichert und das kann sich sogar richtig lohnen. Als Arbeitnehmer hat man einen Anspruch darauf, dass ein Teil des Gehalts oder Lohns für eine Betriebsrente angespart wird. Man nennt dies Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber beteiligt sich häufig am Aufbau einer Betriebsrente oder finanziert diese sogar ganz. Beteiligen Sie sich mit eigenen Beiträgen, so wird dies im erheblichem Umfang staatlich gefördert. Die von Ihnen gezahlten Beiträge können dabei unversteuert und sozialabgabenfrei, bis zu einer bestimmten Höchstgrenze, aus dem Bruttogehalt gezahlt werden.


Die Organisation und Durchführung liegt bei dem Arbeitgeber, er wählt die Anlageform und kümmert sich um die Zahlungen der Beiträge. Einzelne Abläufe dazu, werden im Tarifvertrag festgelegt.


Generell ist ein Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, sich finanziell an dem Aufbau der Betriebsrente zu beteiligen. Manch Arbeitgeber ist dazu aber tarifvertraglich verpflichtet. Viele Unternehmen beteiligen sich inzwischen auch freiwillig. Gibt der Arbeitgeber eine reine Beitragszusage, so muss er sich mit mindestens 15 Prozent des umgewandelten Lohns daran beteiligen. Das gilt für alle neu abgeschlossenen Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung ab 2019 und auch dann wenn sie durch eine andere Zusageart zustande kommen. Das Betriebsrentengesetz unterscheidet nämlich in vier Zusagearten. Neben der reinen Beitragzusage gibt es noch die reine Leistungszusage, die Beitragszusage mit Mindestleitung und die beitragsorientierte Leistungszusage.


Dadurch das die Durchführung und die damit entstehenden Formalitäten vom Arbeitgeber übernommen wird, zeigen sich die Vorzüge einer betrieblichen Altersvorsorge. Daneben führt der Arbeitgeber auch die Beiträge ab, Sie müssen sich um nichts kümmern. Auch weil die betriebliche Altersvorsorge auf eine größere Personengruppe verteilt ist und der Arbeitgeber sogar einen Rabatt vom Anbieter erhalten kann, sind die Verwaltungs- und Abschlusskosten teilweise günstiger als bei einer privaten Altersversorgung. Ein weiterer Vorzug der betrieblichen Altersvorsorge ist, dass Sie gleich mehrere Förderwege nutzen können.


Mittlerweile sind die meisten Arbeitgeber bereit, sich bei dem Aufbau der betrieblichen Altersvorsorge ihrer Beschäftigten zu beteiligen. Andere wiederum sind tarifvertraglich dazu verpflichtet, die Beschäftigten zu unterstützen.


Wenn die Beiträge für die Betriebsrente bei der Entgeltumwandlung direkt aus dem Bruttogehalt entnommen werden, bleiben diese Beiträge im Rahmen bestimmter Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Derzeit können rund 200 € monatlich aus den Rentenleistungen der freiwilligen Altersversorgung anrechnungsfrei bleiben. Dazu gehört auch die betriebliche Altersvorsorge. Sie kann sich also durchaus für Sie rechnen, wenn Sie im Alter eine kleine Rente oder staatliche Grundsicherung beziehen sollten.


Aber auch für den Arbeitgeber bieten sich Vorteile durch Bindung oder Neugewinnung von Beschäftigten. Eine Betriebsrente kann für Beschäftigte ein finanziell ansprechendes Zusatzangebot darstellen. Aufwendungen können dabei auch steuerlich geltend gemacht werden und der Arbeitgeber profitiert ebenfalls von der Sozialabgabenfreiheit.


Zudem kann der Arbeitgeber zwischen den fünf Durchführungswegen einer betrieblichen Altersvorsorge wählen: Direktversicherungen, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Pensionskassen, oder Pensionszusagen eignen sich für die Betriebliche Altersvorsorge.


Bietet das Unternehmen eine betriebliche Altersvorsorge an, so sollte erfragt werden, ob die Umwandlung von Arbeitsentgelt für den Aufbau einer betrieblichen Rente überhaupt durch den Tarifvertrag zulässig ist.


Zu bedenken gilt auch, dass man von der Betriebsrente später oftmals Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen muss. Insbesondere, wenn die Betriebsrente mit Beiträgen aus dem Brutto- Arbeitsentgelt finanziert wird (Entgeltumwandlung), ist es möglich, dass von der späteren Betriebsrente die vollen Beiträge gezahlt werden müssen. Sollte die Betriebsrente mit anderen Versorgungsbezügen und einem eventuellen Arbeitseinkommen einen gewissen Betrag übersteigen, so müssen die vollen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. 2019 belaufen sich diese auf 155,75 € monatlich. Wenn eine Betriebsrente aus dem Nettogehalt finanziert wird, wie bei der Riester-Rente oder durch eine private Altersversorgung ist dies meist nicht der Fall.


Vor Abschluss der betrieblichen Altersvorsorge, sollte sich jeder mit dem Thema genauer auseinander setzten. Vergleichen sie jetzt die betriebliche Altersvorsorge.



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