Berufsunfähigkeitsversicherung Häufig gestellte Fragen

Berufsunfähigkeitsversicherung - Leistungen - Arten von Berufsunfähigkeitsversicherungen - Gesundheitsangaben - Versicherungsbedingungen - Berufswechsel

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Welche Leistungen erbringt die gesetzliche Rentenversicherung bei Berufsunfähigkeit?

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind absolut unzureichend. Nach der Rentenreform zum 1. Januar 2001 wurde die gesetzliche Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente durch ein Dreistufenmodell der Erwerbsminderungsrente ersetzt. Das Stufenmodell in der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente stellt sie wie folgt dar:


Wer 0-3 Std. täglich arbeiten kann, erhält ca. 34 % des letzten Bruttoeinkommens,
wer 3-6 Std. täglich arbeiten kann, erhält ca. 17 % des letzten Bruttoeinkommens und wer
über 6 Std. täglich erwerbstätig sein kann, erhält keine Erwerbsminderungsrente.


Außerdem entfällt der Berufsschutz. Das bedeutet, wenn der Arbeitnehmer in einem anderen als dem zuletzt ausgeübten Beruf noch voll oder teilweise erwerbstätig sein kann, erhält er keine oder nur anteilmäßig die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.


Dies bezieht sich auf alle Menschen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind. Für die Jahrgänge vor 1961 gilt hinsichtlich des Berufes die Vertrauensschutzregelung. Sie können nicht auf andere Berufe verwiesen werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass seit dem 1.1.2001 keine Ansprüche auf Erwerbsminderung mehr angesammelt werden können.


Um Erwerbsminderungsrente beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:


Der Versicherte muss einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Die medizinischen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn er wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als sechs Stunden täglich in allen Berufen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein kann.


Außerdem muss er in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben und insgesamt für mindestens fünf Jahre Beiträge bezahlt haben. | Jetzt vergleichen


Brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Um im Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert zu sein, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar. Besonders jüngere Menschen, die keinen Anspruch auf gesetzliche Rente haben, müssen private Vorsorge treffen. Dabei gilt der Grundsatz: Je früher man eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, umso niedriger fällt der monatliche Beitrag aus.


Wer keine private Berufsunfähigkeitsversicherung hat und durch Krankheit oder Unfall eine Erwerbstätigkeit nicht mehr oder nur noch stark eingeschränkt ausüben kann, wird nicht selten zum Sozialfall. | Jetzt vergleichen


Welche Arten von Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es?

Das Angebot an unterschiedlichen Tarifen zur Berufsunfähigkeit auf dem Markt ist groß. Welche Art der privaten Absicherung man wählt, hängt ganz wesentlich vom Eintrittsalter ab. Daneben sind natürlich noch Faktoren wie der Beruf des Versicherten, das gewählte Endalter, bis zu dem die Versicherung laufen soll sowie die Höhe der gewünschten Berufsunfähigkeitsrente maßgebend.


Grundsätzlich ist es möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatz in jede Lebens- oder Rentenversicherung zu integrieren. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung mit der geringst möglichen Versicherungssumme und dem Einschluss der Berufsunfähigkeitzusatzversicherung mit einer adäquaten Rentenhöhe.


Eine Alternative dazu stellt aber auch die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatz zu einer Lebens- oder Rentenversicherung birgt das Risiko, dass bei länger andauernder Arbeitslosigkeit der Vertrag nicht Hartz IV-sicher ist und gekündigt werden muss. In diesem Fall würde der Versicherte dann auch seine Berufsunfähigkeitsrente verlieren. | Jetzt vergleichen


Warum sind die Gesundheitsangaben so wichtig?

Bei Eintritt des Versicherungsfalls prüft die Versicherungsgesellschaft sehr genau, ob alle Gesundheitsfragen im Antrag wahrheitsgemäß beantwortet wurden. Ist dies nicht der Fall, kann die Versicherung die Leistung verwehren. Dies gilt auch dann, wenn die Berufsunfähigkeit nicht aufgrund der verschwiegenen Erkrankung eintritt. | Jetzt vergleichen


Was bedeutet Berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen?

Berufsunfähig im Sinne von guten Versicherungsbedingungen ist, wer voraussichtlich für mehr als 6 Monate aufgrund von Krankheit, Unfall oder mehr als altersbedingten Kräfteverfall (ärztlicher Nachweis ist erforderlich) seinen Beruf zu 50 % nicht mehr ausüben kann. | Jetzt vergleichen


Wann erhalte ich Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Im Normalfall wird bereits ab einer 50%igen Berufsunfähigkeit die volle Rentenleistung erbracht. Verschiedene Versicherer bieten auch andere Leistungsstaffeln an, etwa Rentenleistung bereits ab 25% oder erst ab 75% Berufsunfähigkeit. Die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beginnt am 1. des Monats, der auf den Eintritt der Berufsunfähigkeit folgt. | Jetzt vergleichen


Wie lange erhalte ich Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsrente wird bis zum Erreichen des versicherten Endalters gezahlt. Es ist zu empfehlen das versicherte Endalter so zu wählen, dass ein nahtloser Übergang zu Gesetzlichen Altersrente erfolgt. Die Versicherungsgesellschaft hat jedoch das Recht, jederzeit eine gutachterliche Untersuchung anzuordnen, um festzustellen, ob sich am Gesundheitszustand des Versicherten etwas verändert hat und ihm die Wiederaufnahme der Beschäftigung zuzumuten ist. | Jetzt vergleichen


Wie hoch sollte ich die Berufsunfähigkeitsrente wählen?

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist zunächst einmal eine subjektive Entscheidung. Der Versicherte sollte sich vor Augen halten, dass er mit der Rente seinen kompletten Lebensunterhalt bestreiten muss. Deshalb sollte die Rentenhöhe nicht deutlich unter dem derzeitigen Nettoeinkommen liegen. | Jetzt vergleichen


Muss ein Berufswechsel dem Versicherer mitgeteilt werden?

Ob ein Berufswechsel anzuzeigen ist, hängt von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. Normalerweise gehört es zu den Obliegenheiten des Versicherten, seine Versicherungsgesellschaft über Änderungen im persönlichen Bereich zu informieren. Eine Pflicht besteht jedoch nur dann, wenn es in den Vertragsbedingungen ausdrücklich angezeigt wird. | Jetzt vergleichen


Von wem wird die Berufsunfähigkeit festgestellt?

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung prüft n erster Linie der sozialmedizinische Dienst, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Für die private Berufsunfähigkeitsversicherung gilt, dass der behandelnde Arzt die Berufsunfähigkeit feststellt und attestiert.


Sollte der Versicherer die Feststellung der Berufsunfähigkeit anzweifeln, hat er die Möglichkeit, ein Ärztegremium einzuberufen, um eine Prüfung einzuleiten. Diesem Gremium gehören neben einem Arzt, den die Versicherungsgesellschaft bestimmt auch ein Arzt nach Wahl des Versicherten sowie ein unabhängiger Gutachter an. | Jetzt vergleichen



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