
Abzug „Neu" für „Alt" | Abweichender Halter | Berufsgruppennachlass | „EVB" Elektronische Versicherungsbestätigung | Einzelfahrerrabatt | Folgeschäden von Marderbissen | Fahrsicherheitstraining | Garagenrabatt | „GAP" Deckung | Haftpflichtversicherung | Herstellerschlüsselnummer/ Typschlüsselnummer | Mallorcapolice
- Abzug „Neu" für „Alt"
- Werden in ein durch einen Unfall beschädigtes Auto neue Teile eingebaut, steigt das Fahrzeug in seinem Wert. Die Versicherung kann sich in diesem Fall vorbehalten, nur einen Teil der Reparaturkosten zu übernehmen. Die Versicherung ist gesetzlich nur dazu verpflichtet, den Wert der alten Teile zu ersetzen. Der so genannte Abzug „Neu" für „Alt" ist der Ausgleich für diese Wertsteigerung.
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- Abweichender Halter
- Von einer abweichenden Halterschaft spricht man immer dann, wenn der Versicherungsnehmer und der Fahrzeughalter nicht identisch sind. Dies ist oft der Fall, wenn beispielsweise die Eltern die KFZ-Versicherung für ihre Kinder abschließen. Bei vielen Versicherungen muss man in diesem Fall mit einem höheren Beitrag rechnen.
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- Berufsgruppennachlass
- Der Berufsgruppennachlass, auch als Berufsgruppenrabatt bezeichnet, ist eine Kostenermäßigung, die bestimmte Berufsgruppen erhalten. Die Versicherungsgesellschaften stufen bestimmte Berufsgruppen als besonders günstig ein. Versicherungsnehmer müssen hierzu einen Nachweis vom Arbeitgeber erbringen.
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- „EVB" Elektronische Versicherungsbestätigung
- Die EVB wurde am 01.03.2008 eingeführt und löste die bis dahin bestehende Doppelkarte ab. Die neue Versicherungsbestätigung besteht aus einer siebenstelligen Zahlen− und Buchstabenkombination (kurz VB-Nummer). Die An- und Ummeldung eines Fahrzeuges erfolgt nun auf elektronischem Wege. Ausgestellt wird die oben genannte Nummer vom Versicherungsunternehmen; die Versicherungsbestätigung wird bei Online-Abschluss einer KFZ-Versicherung an den Kunden gesandt.
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- Einzelfahrerrabatt
- Personen, die ihr Fahrzeug ausschliesslich alleine nutzen, erhalten in der Regel von ihrer Versicherungsgesellschaft den so genannten Einzelfahrerrabatt. Begründet wird dies mit der Tatsache, dass die Unfallgefahr sinkt, wenn nur eine Person das KFZ nutzt.
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- Folgeschäden von Marderbissen
- Die Folgeschäden nach einem Marderbiss sind nicht bei allen Versicherungsgesellschaften mitversichert. Im Rahmen der Teilkaskoversicherung werden jedoch in den meisten Fällen Schäden an Schläuchen, Bremsleitungen sowie an der Verkabelung übernommen.
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- Fahrsicherheitstraining
- Der gültige Nachweis über die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining kann helfen, bei der KFZ Versicherung zu sparen. Denn viele Versicherungsgesellschaften gewähren ihren Versicherungsnehmern Nachlässe, wenn diese an solch einem Sicherheitstraining teilgenommen haben. Voraussetzung ist allerdings oft, dass dieses nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
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- Garagenrabatt
- Auch wer sein Fahrzeug regelmäßig nachts in einer Garage parkt, erhält Rabatte bei der KFZ Versicherung. Grund ist, dass die Gefahr von Diebstahl oder Beschädigung sinkt, da das KFZ nicht frei zugänglich ist.
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- „GAP" Deckung
- Die so genannte GAP-Deckung ist eine Art Zusatzversicherung, die aber meist nur bei Leasingfahrzeugen angewandt wird. Im Schadensfall wird hier von der Versicherung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und dem Abrechnungswert des Fahrzeuges laut Leasingvertrag erstattet.
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- Haftpflichtversicherung
- Eine Haftpflichtversicherung ist für jedes Auto in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diese Art von Versicherung darf kein Auto auf deutschen Straßen unterwegs sein. Für die Haftpflichtversicherung gibt es zahlreiche Anbieter; hier lohnt vor Abschluss der Versicherung ein intensiver Vergleich.
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- Herstellerschlüsselnummer/ Typschlüsselnummer
- Die Identifizierung eines jeden Fahrzeugtypes erfolgt über eine Kombination aus Herstellerschlüssel- und Typschlüsselnummer. Diese Schlüssel sind nötig, um das Fahrzeug für die Versicherung einzustufen.
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- Mallorcapolice
- Die Mallorcapolice ist eine Zusatzversicherung, die für den Urlaub abgeschlossen werden kann. Grundsätzlich sind hier die Mietwagen versichert, mit welchen man am Urlaubsort unterwegs ist. Die Mallorcapolice ist in der Haftpflichtversicherung bereits enthalten.
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